Zu Hause "sitzen"

Erster Häftling mit Fußfessel aus Knast in Linz entlassen

Oberösterreich
11.10.2010 11:13
Ein 38-Jähriger, der seit Juni eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Linz verbüßt, kann den Rest seiner zehn Monate dauernden Haft seit Montag zu Hause absitzen. Er wurde mit einer Fußfessel aus dem geschlossenen Vollzug entlassen.

Der Mann wurde wegen Eigentumsdelikten verurteilt, so der Leiter der Justizanstalt Linz, Josef Pühringer. Es handelt sich um den ersten Häftling in Oberösterreich, der mit einer Fußfessel entlassen wurde. Zwei Justizwachebeamte begleiteten den Strafgefangenen in seine Wohnung, nahmen die Fußfessel in Betrieb und prüften gemeinsam mit der Zentrale in Wien, ob das Gerät funktioniert, beschrieb Pühringer das Prozedere.

Strenge Vorschriften
Um mit Fußfessel entlassen zu werden, muss der Häftling eine geregelte Tagesstruktur und eine für diese Haftvariante taugliche Wohnung haben. Außerdem darf die Strafe nicht mehr als ein Jahr betragen.

Der am Montag entlassene 38-Jährige ist in derselben Firma tätig wie vor dem Urteil. Das Überwachungsprofil wird vom Verein Neustart jede Woche neu erstellt und der Mann muss sich - bis auf die Zeit, die er in der Arbeit oder mit Einkäufen verbringt - zu Hause aufhalten. Die Wegstrecken von und zur Arbeit sowie die Spanne für Erledigungen sei großzügig bemessen, "damit der Häftling auch an der frischen Luft ist".

Hausarrest statt Strafanstalt
Zwei weitere Anträge auf die Fußfessel betreffen derzeit seine Anstalt, einer davon sei ein sogenannter "Frontdoor-Fall", erklärte Pühringer. Dabei sei der zu einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr Verurteilte noch gar nicht in Haft, sondern habe noch vor Antritt eine Fußfessel beantragt. Bekommt er sie zugesprochen, sitzt er seine Strafe gleich von zu Hause aus ab.

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