Maurer vor Gericht

Sperrstock zersägt und Polizisten geschlagen

Salzburg
06.10.2010 14:12
Ein alkoholisierter Autofahrer ist nach einer Führerscheinabnahme im vergangenen Juni in der Stadt Salzburg besonders dreist vorgegangen: Der 32-jährige Maurer rief den ÖAMTC und erzählte, Freunde hätten "zum Spaß" die Lenkradsperre montiert. Der Pannenfahrer händigte ihm eine Eisensäge aus, mit der er die Stocksperre der Polizei durchsägte. "Für all den Blödsinn", wie der Angeklagte am Mittwoch vor einem Salzburger Strafrichter eingestand, fasste er eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung aus.

Als die Polizisten an jenem 25. Juni gegen 1 Uhr im Stadtteil Gnigl einen Sperrstock an dem Pkw angebracht hatten, versprach der Alko-Lenker, sein Vater würde das Fahrzeug in einer Stunde abholen. Da sich aber niemand bei der Polizei meldete, fuhr ein 48-jähriger Bezirksinspektor zum "Tatort" zurück und staunte nicht schlecht, was sich da abspielte: "Da stand ein Pannenfahrzeug und der Sperrstock war nicht mehr da", schilderte der Polizist. "Der Autofahrer sagte, dass er ihn abgenommen hat und jetzt heimfahren will. Den Sperrstock holte er aus einem Alteisencontainer heraus."

Angeklagter verpasste Polizisten Ohrfeige
Am folgenden Tag baute sich der Maurer vor einem Beamten des Landespolizeikommandos auf und forderte die Herausgabe seines Führerscheines und Autos. "Sie haben ihm mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Er hatte eine Rötung unter dem Auge", warf ihm Einzelrichter Roland Finster vor. Juristisch gesehen sei die Verletzung als schwer zu werten, da es um eine Amtsperson gehandelt habe.

"Ja, passt schon, ich bin schuldig"
"Ja, passt schon, ich bin schuldig. Ich habe damals 1,6 Promille gehabt. Mir tut das Ganze leid. Es kommt nicht mehr vor", versprach der Beschuldigte. "Das Fahrzeug ist entsorgt. Ich werde jetzt mehr arbeiten und weniger trinken."

Staatsanwältin Karin Sperling verzichtete auf Rechtsmittel. Obwohl der 32-Jährige das Urteil wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung angenommen hat, ist es erst in drei Tagen rechtskräftig, weil er ohne Verteidiger zu der Verhandlung gekommen war.

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