7 Monate teilbedingt

Passantin verletzt: Irischer Fußballfan verurteilt

Salzburg
06.10.2010 13:15
Ein 22-jähriger Fußballfan aus Irland ist am Mittwoch vor dem Salzburger Landesgericht gestanden: Er soll am 14. Juli 2009 in der Stadt Salzburg ein unversperrtes Rad entwendet und eine 83-jährige Fußgängerin aus Bayern niedergefahren haben. Die Pensionistin wurde dabei schwer verletzt. Der Ire bekannte sich beim Prozess zu der Kollision mit der Frau "nicht schuldig". Er erhielt dennoch sieben Monate teilbedingte Haft, davon ein Monat unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der für die Pensionistin folgenschwere Vorfall ereignete sich einen Tag vor dem Champions-League-Qualifikationsspiel des irischen Fußballvereins "Bohemians Dublin" gegen den FC Red Bull Salzburg. Der Angeklagte war mit 500 irischen Fans nach Salzburg gereist. Bei einer abendlichen Lokaltour durch die Stadt sah er in der Theatergasse ein Fahrrad vor einem Beisl lehnen und schwang sich darauf. "Das war eine dumme Idee", sagte er heute. "Ich habe ziemlich viel an diesem Tag getrunken."

Die Eigentümerin des Rades, eine 27-jährige Kellnerin des Beisls, rannte dem Mann nach und packte ihn nach ein paar Metern von hinten am T-Shirt. "Doch er fuhr weiter. Dann ist er seitlich in die Dame reingefahren", schilderte die Zeugin. "Es könnte sein, dass er da gerade nach hinten zu mir geschaut hat."

Angeklagter kann sich nicht erinnern
Der Angeklagte selbst konnte sich nicht an einen Zusammenstoß mit der Fußgängerin erinnern. Dass ihm danach ein Passant nachsetzte und er diesem eine Ohrfeige verpasste, bevor er weglief, gestand er ein. "Die ältere Dame habe ich aber nicht gesehen."

Diese Aussage hielt Opferanwalt Stefan Rieder allerdings für unglaubwürdig: "Er wollte sich den Fluchtweg freimachen und hat sie bewusst weggestoßen. Die Kriminalabteilung in Wiesbaden hat ihn auch auf der Liste der Hooligans geführt." Der Verteidiger sprach hingegen von einer Verkettung unglücklicher Umstände, sein Mandant sei kein Gewalttäter.

Rieder zog "zumindest einen bedingten Vorsatz" in Erwägung, doch Einzelrichter Manfred Seiss verurteilte den 22-Jährigen im Sinne der Anklage wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung, Sachentziehung, Nötigung und wegen Körperverletzung des Passanten.

Pensionistin ist jetzt Pflegefall
Die Pensionistin ist jetzt ein Pflegefall. "Sie hat ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades und eine Schädelbasisfraktur erlitten, ist körperlich behindert und hat eine schwere hirnorganische, posttraumatische Wesensänderung", erklärte der Opferanwalt. Er forderte ein Teilschmerzensgeld von 10.000 Euro, das der Richter auch anerkannte.

Die mittlerweile 85-Jährige sei vier Monate in einer Reha-Klinik betreut worden, "ein Auge ist auch kaputt", sagte ihr Sohn. Die bisherigen Behandlungskosten würden rund 300.000 Euro ausmachen. Diesen Betrag will er jetzt auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

Durch DNA-Spur überführt
Die Polizei hatte noch am selben Abend des Vorfalls ein irisches Pub räumen lassen, von Verdächtigen die Personalien notiert und auch Mundhöhlenabstriche für einen DNA-Abgleich vorgenommen. Ein Abstrich stimmte mit der DNA-Spur auf dem Rad überein. Der Verdächtige war aber mittlerweile abgereist.

Der 22-Jährige wurde aufgrund eines internationalen Haftbefehls Anfang September 2010 bei der Einreise nach Spanien auf dem Flughafen in Ibiza festgenommen und nach Salzburg ausgeliefert. Da ihm die einmonatige U-Haft in der Justizanstalt angerechnet wird, braucht er die unbedingte Strafe nicht mehr im Gefängnis absitzen. Der Beschäftigungslose wurde enthaftet und konnte die Heimreise nach Dublin antreten.

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