Gasexplosion

Suche nach Schuldigen in St. Pölten geht weiter

Niederösterreich
29.09.2010 12:24
Vier Monate nach der Gasexplosion in St. Pölten, bei der fünf Menschen in den Tod gerissen wurden, ist die Suche nach möglichen Schuldigen noch lange nicht abgeschlossen. Die Unglücksursache ist zwar geklärt, die vier Gutachten von Brand-, elektrotechnischen, geologischen sowie Heizungs- und Anlagensachverständigen lassen allerdigs weiter auf sich warten. Ende Oktober könnten sie bei der Anklagebehörde in St. Pölten eintreffen, berichtete Staatsanwalt Karl Fischer am Mittwoch.

Der Abschlussbericht des Landeskriminalamtes liegt bereits vor. Einen konkreten Schuldigen fanden die Ermittler aber nicht - sie erstatteten Anzeige gegen Unbekannt. Fest steht bisher, dass ein Leck in der Gasleitung unter dem Gehsteig vor dem Haus die Katastrophe auslöste. Es soll durch einen Lichtbogenkurzschluss in einem das Gasrohr kreuzenden 20-kV-Stromkabel verursacht worden sein, das Gas strömte daraufhin durch ein stillgelegtes Rohr in das Haus.

Pfusch möglicherweise schon verjährt
Die Verlegung der Strom- und Gasleitungen erfolgte vor rund 20 Jahren, aber nicht gleichzeitig. Der erforderliche Mindestabstand wurde nicht eingehalten, die Leitungen lagen laut Fischer "ziemlich knapp" nebeneinander. Momentan sehe es so aus, als wäre dieser Pfusch schon verjährt - die gesetzlichen Fristen würden bis sieben Jahre betragen. Es gebe aber im Strafgesetzbuch sogenannte Hemmungsgründe, welche diese Fristen außer Kraft setzen, erklärte Fischer. Ob dies hier der Fall sei, müsse man nun prüfen.

Genau untersucht werden muss auch, ob sich die EVN beim Stromausfall am Abend vor der Explosion richtig verhalten hat - ob man "erkennen hätte können", was passiert war und ob man dann professionell reagiert habe, so der Staatsanwalt. Dabei spielen vor allem die Gutachten eine wichtige Rolle. Fischer hofft, noch heuer zumindest einen Vorhabensbericht zum weiteren Vorgehen an die Oberstaatsanwaltschaft senden zu können.

Wiese und Pflanzen sollen an die Opfer erinnern
Das Grundstück, auf dem das Haus stand, befindet sich in Familienbesitz und fällt im Zuge der Verlassenschaft an die hinterbliebene Tochter, die zum Zeitpunkt des Unglücks nicht zu Hause war. Dabei soll es auch bleiben, teilte ihr Anwalt Anton Hintermeier mit. Ein Zaun sei bereits errichtet worden, eine Bebauung aber nicht mehr geplant - Wiese und Pflanzen sollen an die Opfer erinnern.

Die konkrete Schadenssumme steht laut EVN noch nicht fest. Alle bisher eingetroffenen Ansprüche seien abgewickelt worden, einige größere Posten stünden aber noch aus, so Sprecher Stefan Zach. Nach dem Unglück wurden die Strom- und Gasleitungen in der Straße neu verlegt: "Die Austausch- und Sanierungsarbeiten sind seit Kurzem abgeschlossen." Im Frühjahr werde dann noch mit dem Magistrat geprüft, ob es notwendig sei, den gesamten Straßen- und Gehwegbelag zu erneuern.

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