Das Feuer griff damals vom Balkon aus auf den gesamten Holzriegelbau über. Zur Überraschung der Feuerwehr hatte sich innerhalb weniger Minuten ein Vollbrand entwickelt. Der Brandschutzsachverständige Walter Kittl stellte in seinem Gutachten Brandschutzmängel fest. Seinen Angaben zufolge fehlten Brandabschnitte. Der Bau sei aber behördlich genehmigt worden und hätte den damaligen brandschutztechnischen Erfordernissen entsprochen, sagte Kittl. Der Schaden betrug 1,6 Millionen Euro.
Einzelrichter Michael Fischer wies in seiner Urteilsbegründung auf Brandschutzmängel hin. Deshalb verwies er den Anspruch der Privatbeteiligten auf Schadensersatz auf den Zivilrechtsweg. Verteidiger Alexander Heinrich betonte, dass es bei einem Balkonbrand geblieben wäre, wenn es einen "ordentlichen" Brandschutz gegeben hätte. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Er will gegen das Urteil berufen. Verletzt wurde damals niemand. Das Haus wird derzeit wieder aufgebaut, allerdings mit Ziegeln.
Symbolbild
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