Vertragsdauer gilt

Mutter entsetzt – toter Sohn muss Handy behalten

Oberösterreich
24.09.2010 20:02
Für eine Mutter aus Enns ist das Leben gerade nicht einfach: Ihr Sohn starb am 30. August, wie berichtet, bei einem Mopedunfall in Linz. Zur großen Trauer kommt noch Unnötiges dazu: Ein Mobilfunkbetreiber weigert sich, das Handy des 16-Jährigen abzumelden.

"Ich halte viel aus, verarbeite den Tod von meinem Sohn eigentlich gut, weil ich immer an die schönen Zeiten mit ihm denke. Aber das ist sogar mir zu viel", ist die Mutter des tödlich Verunglückten entrüstet. Sie hatte für den Kochlehrling aus Enns die Handyrechnung bezahlt - und auch auf sich selbst angemeldet.

Das wird jetzt zum Stolperstein bei der Auflösung des Vertrages beim Mobilfunkbetreiber. "Weil ich im Vertrag stehe und nicht mein Sohn, wollen sie mich nicht herauslassen. Ich bin enttäuscht davon, dass solche Firmen nicht einmal in so einem tragischen Fall eine Ausnahme machen", erzählt die Mutter.

Die "Krone" bekam bei Nachfrage dieselbe Antwort: "Wir müssen uns an die Richtlinien halten. Unsere Kundin muss die Mindestvertragsdauer auslaufen lassen, kann dann kündigen."

Kronen Zeitung

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