Strenge Kontrolle

So lebt der erste Salzburger Häftling mit der Fußfessel

Salzburg
15.09.2010 12:17
In Salzburg ist am Mittwochvormittag der erste Häftling Österreichs mit einer elektronischen Fußfessel entlassen worden. Er hätte noch bis kommenden Sommer eine Haftstrafe zu verbüßen, erfüllt aber alle Voraussetzungen für den Hausarrest.

Der Straftäter hatte im Juni seine einjährige Haft angetreten. Der genaue Grund der Verurteilung wurde seitens der Justizanstalt Salzburg nicht bekannt gegeben, es habe sich aber um kein Gewaltdelikt gehandelt. Probleme seien nicht zu erwarten und die Prognosen sehr positiv. Außerdem geht Anstaltsleiter Dietmar Knebel davon aus, dass in etwa drei Monaten der Rest der Strafe ohnedies zur Bewährung ausgesetzt wird, die Entscheidung darüber liege aber beim Gericht.

Der Antrag des Häftlings konnte laut Knebel nach gründlicher Prüfung positiv erledigt werden, weil alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden: Der Mann sei sozial gut integriert, habe Familie und Kinder, eine eigene Wohnung und einen fixen Arbeitsplatz. Natürlich habe er sich sehr gefreut, als er die Bewilligung erhalten habe, berichtete der Anstaltsleiter. In den Vormittagsstunden wurde am Mittwoch in der Wohnung noch die entsprechende Technik installiert, mit der überprüft werden kann, dass diese nur zu den erlaubten Zeiten verlassen wird.

Strenges Kontrollsystem
Wöchentlich oder 14-tägig werde nun ein Profil erstellt, in dem die Zeiten genau definiert sind, zu denen der Häftling die Wohnung verlassen darf. Das sind neben der Arbeit beispielsweise Behördenwege oder Arztbesuche. Es handle sich um ein strenges "engmaschiges" Kontrollsystem, heißt es aus dem Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.

Weitere Anträge werden überprüft
In Salzburg liegen laut Justizanstaltsleiter Knebel noch einige weitere Anträge für die elektronische Fußfessel vor, die alle gerade geprüft würden. Er gehe davon aus, dass es zu weiteren Bewilligungen kommen werde. Österreichweit gibt es zur Zeit an die 100 weitere Anträge, darunter bekannte Häftlinge wie den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner sowie der Chef der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, Wolfgang Auer-Welsbach. Pro Jahr sei es möglich, 300 bis 500 Häftlinge in Hausarrest zu entlassen, heißt es.

Für die Fußfessel kommen U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter infrage, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr zu verbüßen haben. Der entsprechende Antrag ist beim jeweiligen Leiter der Justizanstalt, im Fall der U-Haft beim zuständigen Haftrichter einzubringen. Im Fall einer Ablehnung ist eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen.

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