Zwischen dem Pärchen - beide waren laut Polizei äußerst gewaltbereit - soll es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen sein, die in dem tödlichen Beziehungsstreit gipfelten. Gegen die Frau war ein Betretungsverbot verhängt worden, bis sie sich doch wieder in der Wohnung des Mannes trafen.
In der Nacht auf den 14. Juni eskalierte die Situation und endete für die 21-Jährige tödlich. Der Tatverdächtige flüchtete, konnte aber schließlich auf der Westautobahn (A1) vom Einsatzkommando Cobra gefasst wurde.
"Das wollte ich nicht"
Am Dienstag gestand der Beschuldigte plötzlich die Tat. Die Frau hatte ihm zunächst eine Flasche über den Kopf geschlagen und sei dann mit einem Küchenmesser dagestanden, so der Mann. Im folgenden Handgemenge habe er sich gewehrt und sie dabei mit dem Messer am Hals erwischt. "Das wollte ich nicht."
Das Hämatom am Hals erklärte der Angeklagte damit, dass er versucht habe, die Blutung zu stillen. Der Verteidiger sprach von "einer Sekunde der Unbesonnenheit". Sein Mandant habe das Leben der Frau ausgelöscht, sein eigenes vernichtet und "ein reumütiges Geständnis" abgelegt.
Bewusst gehandelt
"Reue konnte ich nicht erkennen", hielt der Oberstaatsanwalt dagegen. Er verwies auf ein Gutachten, wonach schon das Würgen potenziell tödlich sein hätte können. Der Angeklagte habe nicht überreagiert, sondern sei bewusst vorgegangen. Dem schloss sich auch der Richter an: Der Mann habe zwei potenziell tödliche Tathandlungen gesetzt. Es gebe zwar ein Geständnis, den Mordvorsatz habe er aber weiter abgestritten.
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