Der Taxler habe sich nur selber helfen wollen, begründete das Gericht den Freispruch, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Auto des Kunden in der Stadt gesucht
Den Scherben und der Anzeige war am 2. April eine Irrfahrt durch Salzburg vorausgegangen. Sie hätten das in der Stadt geparkte Auto des Kunden gesucht, aber nicht gefunden, sagte der 56-jährige Beschuldigte am ersten Verhandlungstag im August zu Einzelrichter Günther Nocker.
Weil sein Fahrgast die rund 40 Euro Taxikosten nicht bezahlt hätte, habe er den Wagen verriegelt und zur Polizei fahren wollen, schilderte der Angeklagte. Doch der Fahrgast meinte, er hätte nicht gewusst, wohin der Taxler mit ihm fahre und in Notwehr die Scheibe eingeschlagen.
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