Beim Land vertritt man die Ansicht, dass das Sammelgesetz für Bettler, die nur für sich selbst bitten, nicht gilt. In Linz legen die Behörden das Gesetz aber sehr wohl so aus und fahren damit gut. Wer organisiert um Almosen bittet – und das machen die Banden, die derzeit ganze Gemeinden abgrasen, dabei auch Häuser ausspionieren und zudringlich werden – fällt unter diese Bestimmung. Und die besagt, dass für Geldsammeln in Oberösterreich eine Bewilligung von Gemeinde, BH oder Land nötig ist.
Wer diese nicht hat, kann nach dem Verwaltungsgesetz gestraft werden, die Einnahmen verfallen. Ist die Geldbuße uneinbringlich, gibt's Arrest. Das ist fast immer so, weil die Bettler-Mafia den oft zum Sammeln gezwungenen Männern und Frauen, die nicht selten behindert sind oder mit Kindern auftreten, gespendetes Geld sofort abnehmen. Und wenn Bettler, wie in letzter Zeit häufig, aggressiv werden, gibt's strafrechtliche Anzeigen: Hausfriedensbruch oder Nötigung.
von Markus Schütz, "OÖ Krone"
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.