DNA-Spur hinterlassen
Die anderen kamen maskiert in das Wettbüro. Einer bedrohte die Angestellte, die dort Dienst versah, mit einer Waffe, der andere fesselte die Frau mit Kabelbindern. Dabei beschädigte er seinen Einweghandschuh und hinterließ die DNA-Spur, die ihn später überführte. Die Täter nahmen Bargeld aus dem Tresor und flüchteten. Die Beutehöhe betrug laut Geschäftsführung über 22.000 Euro, die Angeklagten gaben jedoch nur 10.000 Euro zu. Als Motiv nannte einer der beiden seine Drogensucht, der andere seine Schulden. Er habe mit der Beute unter anderem seine offenen Rechnungen bezahlt.
Unklar war bis zuletzt, ob die Tatwaffe, die ein Angeklagter in einem Mistkübel entsorgt haben will, echt war oder nicht. Das Gericht ging im Zweifel zugunsten der Beschuldigten von einer Spielzeugpistole aus und verurteilte die beiden Hauptverdächtigen zu jeweils zwei Jahren teilbedingter Haft. Einer muss zusätzlich vier Monate aus einer aufrechten Bewährungsstrafe absitzen. Der Kundschafter bekam eine bedingte Haftstrafe und durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
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