Urteil bestätigt

Polizist hinterzog Strafzettel-Gelder - ein Jahr bedingt

Oberösterreich
08.09.2010 11:53
Der Schuldspruch gegen einen Polizisten, der Strafgelder abgezweigt hat, ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Linz bestätigt worden. Er hatte ein Jahr bedingt ausgefasst und gegen die Höhe berufen. Der Schaden machte knapp über 2.500 Euro aus, der suspendierte Beamte hat alles wieder zurückgezahlt.

"Es war der größte Blödsinn meines Lebens", erklärte der Polizist erneut. Er war von Juni 2007 bis April 2009 im Bezirk Vöcklabruck vor allem bei Geschwindigkeitskontrollen im Einsatz und strafte Schnellfahrer ab. Auf der Quittung für die Verkehrssünder trug der Beamte den tatsächlich kassierten Betrag ein, auf dem Durchschlag für die Abrechnung vermerkte er aber eine niedrigere Zahl. Geschädigt wurden dadurch nicht die Raser, sondern die Finanzprokuratur des Bundes.

Die Sache war aufgeflogen, weil der Polizist den Sohn eines Postenkommandanten abgestraft hatte. Der Vater sah zufällig beide Versionen des Strafzettels und forschte nach. Das Büro für Interne Angelegenheiten überprüfte daraufhin 1.500 Fälle, die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte und übertrug den Fall schließlich an Wels. Der Beamte gab die ihm vorgeworfenen Taten vor Gericht zu.

"Ohnehin milde Strafe"
Der Verteidiger forderte eine geringere Strafe, sein Mandat habe reinen Tisch gemacht und bei der Aufklärung geholfen. "Seine Handlungen waren eher eine Ausgeburt der Dummheit", bezweifelte er die kriminelle Energie des Mannes. Der Anwalt stellte zudem die Frage, ob die Bevölkerung über die Taten empört gewesen sei oder sie eher mit einem Schmunzeln aufgenommen habe.

Das Gericht gab der Berufung nicht statt - mit der Begründung, dass zwölf Monate "ohnehin eine äußerst milde Strafe" seien. Wäre man dem Polizisten nicht auf die Schliche gekommen, hätte er weitergemacht. "Die Bevölkerung muss darauf vertrauen können, dass Beamte korrekt handeln", betonte der Richter.

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