"Große Geschichte"

Prozess um Bianca Jaggers Ring in Salzburg beendet

Adabei
07.09.2010 16:52
Eineinhalb Jahre ist der Rufschädigungsprozess um Bianca Jaggers in der Stadt Salzburg verlorenen und wieder aufgefundenen Ring am Landesgericht Salzburg anhängig. "Diese große Geschichte", wie Zivilrichter Walter Dalus etwas zynisch bemerkte, ist am Dienstag beendet worden. Das Urteil ergeht schriftlich.

Hintergrund der Causa: Der Finder, ein Salzburger Unternehmer, hielt das offenbar rund 200.000 Euro teure Juwel anfangs für einen wertlosen Schlüsselanhänger, was Jaggers Rechtsanwalt Medien gegenüber als "lächerlich" und "Unfug" bezeichnet haben soll. Der Finder fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und klagte.

Bei Festspielen 2008 verloren
Die Menschenrechtsaktivistin und Ex-Frau von "Rolling Stone" Mick Jagger hatte das Schmuckstück im Festspielsommer 2008 verloren. Der Salzburger Bautechniker (47) hob den Ring am 22. August vor einem Hotel auf, schenkte ihn seiner Tochter "zum Spielen", wie er jetzt nochmals schilderte, und fuhr auf Urlaub. Als er schließlich aus der Zeitung von dem hochkarätigen Verlust erfuhr, ließ er das Juwel auf eine Polizeiinspektion tragen. Danach forderte er über seinen Anwalt den "rechtmäßigen Finderlohn" von 10.000 Euro ein.

Doch Jaggers Anwalt Gabriel Lansky war der Ansicht, dem Salzburger stehe der Finderlohn nach Paragraf 390 ABGB rechtlich nicht zu, denn der Ring sei nicht unverzüglich abgegeben worden. Mit seinen Aussagen gegenüber Medien sei aber niemand an der Ehre verletzt worden, hatte Lanskys Rechtsvertreter Gerald Ganzger bereits in den Verhandlungen zuvor dem Richter erklärt. Ganzger pochte zudem auf freie Meinungsäußerung.

Jagger-Anwalt im Zeugenstand
Der Rechtsvertreter des Finders, Alexander Schuberth, ist anderer Meinung. Die "Behauptungen" Lanskys hätten eine Fundunterschlagung impliziert. "Mich haben genug Leute angesprochen und gefragt, ob ich den Ring unterschlagen wollte", bezeugte der Finder. Lansky selbst saß am Dienstag im Zeugenstand. Seine Aussagen gegenüber Medien, "soweit sie stattgefunden haben", denn an Details könne er sich nicht mehr erinnern, stammten von ihm und nicht von der erstbeklagten Bianca Jagger, wie er betonte.

Eine außergerichtliche Einigung scheiterte. Das Angebot von Jagger, dem Finder 1.000 Euro für seine Tochter auszuhändigen und die restlichen 9.000 an Amnesty International zu überweisen, lehnte der Salzburger ab. "Nur damit sich Jagger in der Charity-Funktion sonnen kann. Wir wollen das nicht als Geschenk betrachten, sondern als gesetzlichen Anspruch", wetterte Schuberth. Bianca Jagger stehe aber nach wie vor zu diesem Angebot, erklärte Lansky.

Wie ein "Klumpert" ausgesehen
Als Zeugen mussten in dem Prozess nicht nur Journalisten aussagen, sondern auch die 14-jährige Tochter des Finders. Das Geschenk ihres Vaters habe wie ein "Klumpert" ausgesehen, das sie schon fast wegschmeißen wollte, sagte das Mädchen vergangenen Juni zum Richter. "Nach der Aussage der Tochter glaube ich, kann man ruhigen Gewissens von Unverzüglichkeit sprechen", meinte Walter Dalus zum Thema "unverzügliche Abgabe des Ringes".

Der Ausgang des Zivilverfahrens gilt als vorentscheidend im Streit um den Finderlohn. Der Betrag muss allerdings bei einem Gericht in London, dem Wohnort von Bianca Jagger, eingeklagt werden.

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(Bild: kmm)



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