"Ihr werdet schon sehen, was ihr davon habt. Ihr steht auf meiner schwarzen Liste!" Was der Staatsanwalt als gefährliche Drohung gegenüber den Beamten während einer Verlegung des Häftlings in die Nervenklinik klassifiziert, ist für Franz Xaver H. "eine bei uns in Bayern übliche Redensart. Das heißt noch lange nicht, dass man auf einer Todesliste steht."
Beamten mit HIV-Infizierung gedroht?
Auch zum zweiten Vorwurf, er hätte anlässlich einer Leibesvisitation – die Justizwache suchte nach versteckten Drogen oder Mobiltelefonen – gedroht, einen Beamten zu kratzen und mit HIV anzustecken, zeigte sich der Beschuldigte beim Prozess am Freitag nicht geständig. Verteidiger Otmar Moser: "Allein aufgrund der Vielzahl der anwesenden Beamten mangelte es diesem Satz an Ernsthaftigkeit."
Insgesamt fünf von ihnen sollen bei der nächsten Verhandlung als Zeugen gehört werden. Vielleicht steht bis dahin auch fest, ob der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde wegen der Verurteilung wegen Mordversuchs Folge gegeben hat. So hatten die Geschworenen entschieden, nachdem Franz Xaver H. einem Nachbar, der einen Streit schlichten wollte, ein Messer in den Hals rammte. Das hatte er nur als Körperverletzung gesehen.
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