Im Innenministerium wird mit diesen Daten argumentiert, warum eine mehrtägige Aufenthaltspflicht in einem Anhaltezentrum zu Beginn des Asylverfahrens notwendig ist.
Während des inhaltlichen Verfahrens durch das Bundesasylamt, bei dem nicht mehr geprüft wird, ob Österreich überhaupt zuständig ist (Stichwort: Dublin-Verfahren), sondern ob tatsächlich Asylgründe vorliegen, tauchten 362 Personen unter. 495 Asylwerber entzogen sich dem Verfahren, während in der Berufungsinstanz geprüft wurde, ob ein Asylantrag doch positiv beschieden werden kann.
Fekter macht Druck auf SPÖ
Innenministerin Maria Fekter fordert, während der ersten zehn Tage nach Stellen des Asylantrags eine Aufenthaltspflicht in den Erstaufnahmezentren zu verhängen. Durch diese sollte die "Mitwirkung der Flüchtlinge im Asylverfahren" sichergestellt werden. Ziel sei, in dieser Phase abzuklären, ob Österreich oder ein anderes Land für die Behandlung des Asylantrages zuständig ist.
Noch gibt es dazu aber kein Einvernehmen mit der SPÖ, die bezweifelt, dass Fekters Modell der Aufenthaltspflicht im Einklang mit der Verfassung stünde. Verteidigungsminister Norbert Darabos, SPÖ-Verhandler bei diesem Thema, drängt daher unverändert auf eine Lösung, die verfassungskonform ist. Ein "Wegsperren" lehnt der SPÖ-Chefverhandler ab, er plädierte für eine "Mitwirkungspflicht".
Opposition tief gespalten
Grünen-Migrationssprecherin Alev Korun hofft indes, dass die SPÖ "nicht wie so oft in den letzten Jahren" bei Menschenrechten und Asyl umfalle und am Ende gegenüber Fekter klein beigebe. Seitens des BZÖ forderte der steirische Bündnischef Gerald Grosz wiederum Fekter auf, die Anwesenheitspflicht "endlich umzusetzen". Die FPÖ verlangt schon seit längerem eine Anwesenheitspflicht während des gesamten Verfahrens.
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