Die Hausanschläge informieren darüber, wie viele Wahlberechtigte pro Wohnung im jeweiligen Haus im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer in seinem Haus keine Kundmachung findet, kann sich an die Hotline des Postkunden-Services (0810/010100) oder an das zuständige Wahlreferat seines Magistratischen Bezirksamtes wenden.
Das Reklamationsverfahren findet bis einschließlich 9. September statt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann im zuständigen Wahlreferat des Bezirksamtes in das Wählerverzeichnis Einsicht genommen werden. Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung wählen dürfen alle Österreicher, die bis zum 10. Oktober 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 10. August 2010 in Wien begründet haben.
An der Bezirksvertretungswahl dürfen auch EU-Bürger teilnehmen. Wer am 10. Oktober nicht in Wien ist, kann per Brief sein Kreuzerl machen. Dieses muss bis 18. Oktober bei der Wahlbehörde einlangen. Alle Infos zur Wahl gibt’s unter der Telefonnummer 01/525 50 oder unter im Internet (siehe Infobox)
von Martina Münzer, Kronen Zeitung
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