Tödlicher Unfall

Alkolenkerin und dreifache Mutter muss 1 Jahr in Haft

Österreich
25.08.2010 13:03
Mit 1,9 Promille Alkohol im Blut hat eine dreifache Mutter laut Staatsanwaltschaft im Frühjahr einen tödlichen Verkehrsunfall im Bezirk Hartberg verursacht (Bild). Am Mittwoch musste sich die Oststeirerin in Graz vor Gericht verantworten. Die 36-Jährige zeigte sich geständig, da ihr allerdings vor dem fatalen Crash bereits zweimal der Führerschein wegen Alkohols am Steuer entzogen worden war, ließ der Richter wenig Milde walten: Die Frau wurde zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

Schon 2005 und 2007 passierten der Oststeirerin Autounfälle unter starkem Alkoholeinfluss. Diese endeten glimpflich mit Blechschäden und insgesamt 18 Monaten Entzug der Lenkberechtigung. "Meine Milde hält sich in Grenzen," meinte Richter Gernot Patzak zur Beschuldigten, denn sie hätte aus ihren Fehlern lernen müssen.

Stattdessen hatte sie sich aber am 20. April - nach einem offensichtlich feucht-fröhlichen Besuch bei ihrem Vater im Burgenland - noch am Nachmittag hinters Steuer gesetzt, um heimzufahren. Auf der B54, der Wechselbundesstraße, kam es schließlich zu dem Unfall.

"Ich trinke keinen Tropfen mehr"
Laut Gutachter war die alleinerziehende Mutter dreier minderjähriger Kinder trotz doppelter Sperrlinie mit knapp 100 km/h auf die Gegenfahrbahn gekommen und frontal gegen das Auto eines 55-jährigen Mannes gekracht. Der Lenker - ein Rettungsfahrer - war zwar laut Blutuntersuchung ebenfalls mit 1,1 Promille alkoholisiert und in einem nicht angemeldeten Auto unterwegs, jedoch sei das in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall gestanden, meinte der Gutachter. Die Beschuldigte, die selbst mehrere Frakturen erlitten hatte, erklärte vor Gericht: "Ich weiß, dass es zu spät ist, aber ich trinke keinen Tropfen Alkohol mehr. Ich habe leider zu spät begriffen, dass es falsch war."

Während der Staatsanwalt von der "Horrorvorstellung eines jeden Autofahrers" sprach und wegen der "Unverbesserlichkeit" der Angeklagten eine unbedingte Haftstrafe forderte, versuchte der Verteidiger der 36-Jährigen in Erinnerung zu rufen, dass die Kinder außer der Mutter keinerlei familiären Rückhalt hätten und bei einer Haft der Oststeirerin in die Obsorge der Jugendwohlfahrt müssten.

Oststeirerin nahm das Urteil an
Richter Patzak sprach die Angeklagte schuldig und verurteilte sie zu einem Jahr unbedingter Haft. Ein Haftstrafaufschub, damit für die Kinder eine passende Obsorge gefunden werden kann, wurde bewilligt. Die 36-Jährige nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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