Am 1. September 2009 ist das "verpflichtende Bildungsjahr im Kindergarten" per Gesetz beschlossen worden. "4.985 Kinder wurden in Kärnten im letzten Jahr für einen Betreuungsplatz angemeldet", schildert Kindergarteninspektorin Ingrid Raunig.
In dieser Zeit hätten sie aber keine Probleme mit "Schwänzern" gehabt. "Soweit ich weiß, sind noch keine Strafen verhängt worden. Wir haben im letzten Jahr nur 28 Ausnahmen behandelt." Nicht in einen Kindergarten müssen nämlich Kinder aus medizinischen Gründen, wenn sie zu Hause unterrichtet werden, oder wenn die Wegzeiten zur Einrichtung unzumutbar ist.
Ingrid Raunig ist sich sicher, dass sich die Kindergartenpflicht nur positiv auswirkt. Für Kinder, die eine Sprachbeeinträchtigung aufweisen, wie zum Beispiel Kinder aus Migrantenfamilien oder Kinder mit angeborenem Sprachfehler, steht zusätzlich Personal bereit.
von Monika Fikerment, "Kärntner Krone"
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