"Gnädige" Justiz
Saudi-Gericht rückt von Lähmung eines Verurteilten ab
Der Mann war schuldig gesprochen worden, einen anderen Mann mit einem Beil angegriffen und ihn dabei so schwer verletzt zu haben, dass er nun gelähmt ist. Das Opfer, das sich bei seiner Forderung nach körperlicher Vergeltung auf das islamische Recht, die Scharia, berief, soll nun eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Spital in Riad lehnte Eingriff ab
In der vergangenen Woche suchte ein Richter bereits nach einem Weg, den Verurteilten lähmen zu lassen. Das Gericht in der nordwestlichen Provinz Tabuk habe mehrere Krankenhäuser gefragt, ob sie das Rückenmark des Mann operativ beschädigen könnten, damit dieser eine Querschnittslähmung erleide, berichteten saudi-arabische Medien. Zuvor hatte ein Krankenhaus in der Hauptstadt Riad den Eingriff abgelehnt.
"Auge um Auge, Zahn um Zahn"
In Saudi-Arabien gilt eine besonders strenge Auslegung der Scharia - dort werden Strafen oft nach dem Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" verhängt.
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