Rabiater Zöllner

“Schlag in Hals” – Befugnisse an der Grenze übertreten

Wien
24.08.2010 17:21
Nach den Prügel-Vorwürfen eines Wieners gegen einen slowenischen Grenzpolizisten haben die Behörden in Ljubljana (Laibach) bestätigt, dass der Beamte unverhältnismäßige Gewalt angewendet hat. "Der Polizist handelte ungesetzlich", bestätigte der Direktor der Polizeidirektion Maribor (Marburg), Danijel Lorbek, am Dienstag. Zuvor hatte Polizeisprecher Leon Keder gesagt, dass ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet worden sei.

Der Vorfall ereignete sich am 15. August um 19 Uhr am slowenisch-kroatischen Grenzübergang Gruskovje. Ein 24-jähriger Wiener behauptete, bei seiner Einreise aus Kroatien von einem slowenischen Grenzer geschlagen worden zu sein. Die slowenische Polizei bestätigte den Vorfall erst am Montag.

Weitere Details zu dem Vorfall siehe Infobox!

Polizeisprecher Keder sagte, dass der Beamte "Zwangsmaßnahmen" gegen den Österreicher eingesetzt habe. Es sei daher die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden, und man habe auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Wiener soll "aktiv Widerstand geleistet" haben
Der Österreicher war in einem Bus eingereist. Wegen des Schengen-Kontrollregimes an der slowenischen EU-Außengrenze müssen alle Buspassagiere aussteigen und werden einzeln Personenkontrollen unterzogen. Wie Lorbek berichtete, befolgte der Österreicher die Anweisung des Grenzbeamten nicht, "während der Amtshandlung auf der Seite zu warten". Er habe "aktiv Widerstand geleistet und begann aus dem Raum zu gehen, in dem die Passagierkontrolle stattfand".

"Fachmännischen Schlag in den Hals" als Zwangsmaßnahme
"Daher hat der Polizist Zwangsmaßnahmen gegen den Bürger eingesetzt und zwar einen fachmännischen Griff, verbunden mit einem fachmännischen Schlag in den Hals", sagte der Polizeidirektor. Allerdings habe der Polizist vom Einsatz des Zwangsmittels keinen Bericht erstattet. Der Postenkommandant habe später festgestellt, dass der Griff angemessen gewesen sei, nicht aber der Schlag. "Zumindest nach den bisherigen Informationen gab es keinen Grund für die Verwendung dieses Zwangsmittels", so Lorbek.

Der Polizeidirektor bestätigte, dass in dem Fall die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden sei und man auch Maßnahmen gegen den Beamten erwäge. Dies könne von einem Disziplinarverfahren über eine schriftliche Verwarnung bis hin zur Entlassung reichen.

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