Nicht rechtskräftig

Ex-ARBÖ-Präsident von Betrugsvorwurf freigesprochen

Kärnten
20.08.2010 12:33
Mit einem Freispruch ist am Freitag der Prozess gegen den ehemaligen Kärntner ARBÖ-Präsidenten Wolfgang Schober am Landesgericht Klagenfurt zu Ende gegangen. Schober musste sich wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und schweren Betrugs im Zuge des Konkursverfahrens gegen den ARBÖ Kärnten verantworten. Dem Prozess waren jahrelange Streitereien mit der Bundesorganisation vorausgegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von der ARBÖ-Bundesorganisation gab es zum Ausgang des Verfahrens keinen Kommentar. Der Freispruch ändere, so Pressesprecherin Lydia Ninz, aber nichts an der Tatsache, dass der ARBÖ Kärnten unter Wolfgang Schober in Konkurs gegangen sei. Der ehemalige ARBÖ-Präsident Rudolf Schober warf dem Bundes-ARBÖ in einer ersten Reaktion nach dem Urteil vor, durch den Prozess und die ungerechtfertigten Vorwürfe "hunderttausende Euro" vernichtet zu haben.

"Rosenkrieg" begann im Jahr 2006
Begonnen hatte der "Rosenkrieg" im Jahr 2006, als der damalige Kärntner ARBÖ-Präsident Rudolf Schober aus der Bundesorganisation ausgeschlossen wurde. Der Höhepunkt der Streitigkeiten war erreicht, als im Sommer 2008 der Kärntner ARBÖ unter der Leitung von Wolfgang Schober - Rudolf Schober war inzwischen zurückgetreten - Konkurs anmelden musste. Die Kärntner Organisation warf dem Bundes-ARBÖ vor, Mittel zurückzuhalten und den Autofahrerclub somit in die Insolvenz zu treiben.

Im Gegenzug wurde der Kärntner Präsident beschuldigt, bereits gelieferte Waren nicht bezahlt und dubiose Provisionen angenommen zu haben. Er wies alle Vorwürfe von sich. In Arnoldstein wurde ein Fahrsicherheitszentrum geplant, die Bundesorganisation genehmigte die Mittel nicht. Schober setzte die Planungen allerdings fort.

Prozess als Gipfel der Streitigkeiten
Nach dem Konkurs übernahm die Bundesorganisation die Liegenschaften und Immobilien um 2,9 Millionen Euro und führte die Organisation weiter. Heuer gipfelten die Streitigkeiten in einem Prozess. Bei der ersten Verhandlung im März dehnte Staatsanwalt Franz Simmerstatter die Anklage auf schweren Betrug aus.

Der Ex-ARBÖ-Präsident habe im Jahr 2008 bezüglich seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit getäuscht, damit ihm Darlehen gewährt werden. So sei ein Schaden von rund 25.000 Euro entstanden, erklärte Simmerstatter. Richter Gerhard Pöllinger musste vertagen, weil die Anhörung weiterer Zeugen notwendig wurde.

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