Sechs Jahre danach

Karambolage mit zwei Toten – zwei Lenker verurteilt

Salzburg
17.08.2010 13:55
Eine Massenkarambolage auf der Westautobahn im Flachgau, die am 29. August 2004 zwei Tote und acht Verletzte gefordert hat, ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg in zweiter Instanz verhandelt worden. Zwei Lenker aus Deutschland wurden nicht rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt: Ein 40-jähriger Lkw-Fahrer soll wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung 2.000 Euro bezahlen, ein Pkw-Lenker wegen Körperverletzung 720 Euro.

Bei dem tragischen Unfall im Gemeindegebiet von Hallwang krachte ein ADAC-Fahrer mit seinem Abschlepp-Lastwagen gegen den Pkw eines Solo-Tänzers und Choreographen, der zuvor auf ein anderes Auto aufgefahren war. Die Folge: Zwei Insassen im Opel des Tänzers erlitten tödliche Brustkorbquetschungen und verbrannten im Wrack. Der Künstler selbst wurde schwer verletzt, er lag sechs Wochen im künstlichen Koma. Die Insassen in dem Wagen vor ihm kamen mit leichten Blessuren davon.

Urteil vom Oberlandesgericht aufgehoben
Die beiden Lenker wurden zunächst im März 2006 von einem Strafrichter wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von jeweils 2.400 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Linz hob das Urteil zur weiteren Beweisaufnahme auf. Es wurde ein Kfz-technisches Ergänzungsgutachten angefordert, das nun nach drei Jahren Wartezeit vorlag.

Zu schnell unterwegs
Der Sachverständige Gerhard Kronreif referierte am Dienstag vor Einzelrichterin Gabriele Glatz: Demnach "wäre der Lkw gerade noch kollisionsfrei vor der Kollisionsstelle zum Stillstand gekommen", wenn der ADAC-Fahrer mit der für Lkws erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren wäre und rechtzeitig reagiert hätte. Der Gutachter errechnete aber eine Ausgangsgeschwindigkeit von 97 bis 101 km/h.

Für den gerichtsmedizinischen Gutachter Harald Meyer bestand kein Zweifel, dass der Heckanprall des Lkw die tödlichen Verletzungen der zwei Freunde des Tänzers, die auf der Rückbank saßen, verursacht hatte. Der Anprall des Opels auf das Auto davor habe "keinesfalls" zu den tödlichen Verletzungen geführt.

Urteil nicht rechtskräftig
Der Choreograph, der sich an den Unfall nicht mehr erinnern konnte, "hat wegen der schlechten Sicht und der tiefstehenden Sonne etwas zu spät reagiert", betonte sein Verteidiger Leopold Hirsch. Sein Mandant bekenne sich nur der Körperverletzung schuldig. Der ADAC-Fahrer plädierte auf nicht schuldig. Sein Verteidiger Andreas Schöppl meinte, dass auch bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h die gleichen Folgen möglich gewesen wären. Der Lkw-Lenker erklärte, "es ging so blitzschnell. Der Regen, die Sonne, die Bremslichter, innerhalb von Millisekunden ist alles gekommen. Dann hat es gekracht." Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung zu dem Urteil ab. Hirsch meldete Bedenkzeit und Schöppl volle Berufung an.
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