Semmering-Tunnel

80 Einwände zur Verträglichkeit mit Umwelt eingebracht

Niederösterreich
13.08.2010 14:29
Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Semmering-Basistunnels endet am Freitag die Frist zur Einbringung von Einwänden und Stellungnahmen. Es seien 80 Stellungnahmen im Verkehrsministerium eingegangen, so Sprecher Walter Fleißner. In den kommenden Tagen erwartet die Behörde noch etwa 20 weitere Schreiben auf dem Postweg. Mit rund 100 Stellungnahmen bewege sich das Projekt daher im Rahmen vergleichbarer Großprojekte wie dem Wienerwald- oder dem Koralmtunnel.

Die bisher eingetroffenen Positionen stammen von Anrainern, den betroffenen Gemeinden, Bürgerinitiativen und den Umweltanwaltschaften Niederösterreichs und der Steiermark. Oftmals seien es nur kurze Schreiben, die eine persönliche Meinung wiedergeben, so Fleißner. Ausführlichere Stellungnahmen betreffen vor allem Wasserfragen und Probleme rund um den Bau, wie zum Beispiel den Lkw-Verkehr.

Gutachten soll bis Ende Oktober fertig sein
Das Ministerium bzw. die Oberste Eisenbahnbehörde im Verkehrsministerium werden die Stellungnahmen nun prüfen und thematisch einordnen. Die jeweiligen Aspekte müssen dann von den Experten bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens miteinbezogen werden. Dieses soll bis Ende Oktober fertiggestellt sein und liegt dann bis 29. November öffentlich auf.

Die mündliche Verhandlung findet Mitte Jänner statt, kündigte Fleißner an. Danach werde der Bescheid von der Behörde ausgearbeitet und sollte bis zum Frühjahr 2011 vorliegen. Parteienstellung in dem Verfahren haben neben 27 direkt betroffenen Anrainern die elf Standort-Gemeinden in Niederösterreich und der Steiermark, die Bürgerinitiativen sowie die Umweltanwaltschaften der beiden Bundesländer.

Den Bürgerinitiativen ist das 28 Kilometer lange und 2,8 Milliarden Euro teure Projekt seit jeher ein Dorn im Auge. So kritisierte die Organisation Alliance For Nature "beschönigende" Einreichunterlagen der ÖBB und kündigte an, bei Zurückweisung ihrer Einwände einen Gang zum Verwaltungsgerichtshof zu erwägen.

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