Die Klägerin war erst drei Wochen in der Bäckerei in Pasching tätig, als sie ihre Vorgesetzte informierte, dass sie ein Kind erwarte und ihr dazu auch eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft übergab. Die Chefin reagierte mit Unverständnis. Sie schickte die werdende Mutter umgehend nach Hause. Begründung: Es tue ihr leid, aber so könne sie sie nicht behalten, auch wenn sie eine geschickte Mitarbeiterin sei.
Bei Prozess auf Vergleich geeinigt
Die Frau wandte sich an das Frauenbüro der AK. Dieses übernahm die kostenlose Rechtsvertretung, da die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit unzulässig sei, wenn sie ausschließlich aufgrund der Schwangerschaft erfolge. Es handle sich um eine diskriminierende Beendigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
Da die junge Frau nach diesem Vorfall ohnehin nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten wollte, klagte die AK auf Entschädigung. Im Prozess vor dem Arbeitsgericht einigte man sich auf einen Vergleich: Die werdende Mutter bekam 3.000 Euro Vermögensschaden und Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigung zugesprochen.
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