Sechsjähriger starb

Volksschulausflug in Tirol endete tödlich: Schuldsprüche

Österreich
11.08.2010 12:12
Nach einem Verkehrsunfall bei einem Volksschulausflug in Tirol, bei dem 2009 ein Sechsjähriger vor den Augen seiner Mitschüler getötet worden war, sind am Mittwoch der Unglückslenker und eine Lehrerin wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Schwaz verurteilt worden. Der 45-jährige Lkw-Lenker erhielt eine Geldstrafe von 5.400 Euro, die Volksschullehrerin 3.360 Euro, jeweils bedingt auf drei Jahre.

Beide Urteile sind vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwalt als auch die Verteidiger der beiden Angeklagten gaben keine Erklärung ab.

Das Unglück hatte sich am 7. Juli des vergangenen Jahres - unmittelbar vor Ferienbeginn - in einer wenig befahrenen Straße in Buch bei Jenbach (Bezirk Schwaz) ereignet. Die Gruppe von 30 Erstklasslern war gegen 11.00 Uhr mit zwei Lehrern und weiteren Begleitpersonen vom Ausflugsziel in einem nahe gelegenen Park auf dem Weg in Richtung Schulgebäude, als der tonnenschwere Vier-Achser vorbeifuhr und rechts abbiegen wollte. Dabei geriet der Bub unter die Räder des Schwerfahrzeuges. Sowohl der 45-jährige Lkw-Lenker als auch die 43-jährige Volksschullehrerin bekannten sich zu Beginn der Verhandlung als "nicht schuldig".

Staatsanwalt: "Alle Beteiligten sind Opfer"
"Bei einem derartig tragischen Unfall sind alle Beteiligten Opfer", betonte Staatsanwalt Markus Knapp. Dennoch hätten die Angeklagten fahrlässig gehandelt. Der Lkw-Lenker hätte in dieser Situation nicht abbiegen dürfen. Für den Sechsjährigen, den der 45-Jährige seiner Aussage zufolge wahrgenommen habe, habe der Vertrauensgrundsatz nicht gegolten. "Wenn man dem Sachverständigen-Gutachten folgt, hätte der Angeklagte die Gefahr erkennen müssen", sagte Knapp.

Die Volksschullehrerin hätte die Verpflichtung gehabt, am Anfang der Gruppe zu gehen und in Reichweite der Kinder zu bleiben. Die Schüler seien aber teilweise vor und teilweise hinter ihr gewesen, argumentierte der Staatsanwalt. Sie hätte zudem erkennen müssen, dass sich der Sechsjährige im unmittelbaren Gefahrenbereich befunden habe.

Der Lkw-Lenker gab an, dass sich der Schüler bereits hinter seinem Schwerfahrzeug befunden haben, als er das Abbiegemanöver einleitete. Aus seiner Sicht sei genug Platz zwischen dem Fahrbahnrand und der Position des Buben gewesen. Außerdem sei er im Schritttempo vorbeigefahren. Das bescheinigte ihm auch ein Sachverständigengutachten, demnach seine Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls bei rund 7,5 km/h gelegen sei. Die Volksschullehrerin beteuerte, dass ihr die Gefahr der Situation nicht bewusst gewesen sei. Sie habe darauf vertraut, dass der Bub in seinem geschützten Bereich am Straßenrand verharren würde. Dann sei er aber plötzlich losgelaufen und unter die Räder des Lkw geraten. "Ich habe noch einen Schrei ausgestoßen, konnte es aber nicht mehr verhindern", schilderte die Angeklagte.

Richterin rügt Lkw-Lenker und Pädagogin
"Sie haben das Fahrzeug nicht angehalten, obwohl Sie die Gefahr erkannt haben", sagte Richterin Elisabeth Walch in Richtung des 45-Jährigen. In dieser Situation hätte der Unfalllenker erst die Fahrt fortsetzen dürfen, nachdem die Schüler die Straße passiert hätten. Die Volksschullehrerin habe aus Sicht der Richterin ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die 43-Jährige hätte die Schüler auffordern müssen, zu ihr zu kommen. Stattdessen habe sie darauf vertraut, dass sie ruhig stehen bleiben würden. Das könne man von Sechsjährigen aber nicht notwendigerweise annehmen. "Wir alle geraten im Straßenverkehr immer wieder in derartig gefährliche Situationen", betonte die Richterin. Daher könne man nicht oft genug in Erinnerung rufen, dass man so sorgfältig wie nur möglich zu handeln habe.

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