Das Handy-Video wurde von der Polizei Braunau bei Erhebungen wegen des Verdachts auf Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts entdeckt. Darauf ist der angeblich verletzte Braunauer zu sehen, wie er sich im März 2010 mit einem Fleischklopfer selbst verletzt.
Anschließend ließ er sich deswegen im Krankenhaus behandeln. Dort und auch bei der Polizei gab er an, dass ein 38-Jähriger ihm diese Verletzungen bei einer Rauferei zugefügt habe. Der Beschuldigte wurde damals vom Bezirksgericht wegen Körperverletzung verurteilt. Zudem forderte der Leasingarbeiter Schmerzensgeld. Der Handybesitzer informierte die Behörden nicht über sein Video und unterließ es so, die strafbare Tat zu verhindern.
Ebenfalls entdeckt wurde, dass der 18-jährige Leasingarbeiter und weitere drei Verdächtige (18, 20 und 21 Jahre) in mehreren Fällen Tierquälerei begangen haben sollen. Es erfolgten Anzeigen auf freiem Fuß.
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