Ministerien-Bericht

Strafverfolgung im Ausland funktioniert schlicht nicht

Österreich
05.08.2010 12:29
Was sich in Österreich so ziemlich jeder Autofahrer schon immer dachte, ist jetzt durch einen umfassenden Bericht erneut bestätigt: Die grenzüberschreitende Strafverfolgung von Verkehrssündern funktioniert in der Praxis nicht. Wie Experten aus Verkehrsministerium, Innenministerium und Bundeskanzleramt in einem gemeinsamen Bericht schlussfolgern, ist das Gesetz in seiner derzeitigen Form "eine stumpfe Waffe zur Vollstreckung von Strafen im EU-Ausland".

Theoretisch sollte es seit März 2008 möglich sein, nicht bezahlte Verkehrsstrafen ab 70 Euro von EU-Ausländern zwangsweise in deren Heimatland einzutreiben. "Die Praxis zeigt aber anderes", stellt der ÖAMTC in einer Aussendung über den Ministerien-Bericht fest.

Ausländische Behörden würden sich oft weigern, Halter- und Lenkerdaten ihrer Bürger, die Verkehrsübertretungen in Österreich begangen haben, bekannt zu geben, heißt es in dem Bericht, in dem die drei Ministerien die Erfahrungen ihrer jeweiligen Behördeneinrichtungen analysierten.

Italienische Doppelmoral
Nahezu alle Bundesländer berichten, dass vor allem italienische Behörden so gut wie keine Auskünfte über deren Fahrzeughalter erteilen. Allein in der Steiermark werden jährlich rund 10.000 Strafverfahren eingestellt, die italienische Kennzeichen betreffen - und das obwohl die Italiener recht gerne Österreicher strafen und fleißig Strafmandate über die Grenze schicken bzw. bei der nächsten Fahrzeugkontrolle in Italien alte Strafen einkassieren.

Ungarische Behörden wiederum würden österreichische Verwaltungsentscheidungen nicht akzeptieren und daher die Rechtshilfe ablehnen. Frankreich verweigert die Zustellung österreichischer Strafzettel "konsequent und systematisch". Einzig mit Deutschland funktioniere die Strafverfolgung halbwegs.

Was die Bundesländer kritisieren
Die Behörden im Burgenland berichten, dass es in Ungarn derzeit keine Möglichkeit gäbe, Zulassungsbesitzer auszuforschen, da keine dafür zuständige Stelle genannt werde. Ähnlich verhalte es sich mit anderen osteuropäischen Staaten. Mit Deutschland funktioniert zwar die Ermittlung des Zulassungsbesitzers problemlos, weigert sich dieser allerdings den Lenker bekanntzugeben, bleibt der Fahrzeugbesitzer und somit auch der Verkehrssünder ungestraft. Die Deutschen verweigern nämlich die Vollstreckung einer österreichischen Strafe wegen Nichtbekanntgabe des Lenkers gem § 103 Abs 2 KFG. Die gleiche Problematik wurde von Kärnten berichtet. Italien ignoriere Halteranfragen gänzlich, heißt es in der Stellungnahme der Kärntner Behörden.

Tirol bemängelt den Aufwand. Die Übersetzung der verfahrensrelevanten Schriftstücke samt Beglaubigung nehmen fünf Arbeitstage pro Schriftstück in Anspruch und die Kosten dafür liegen oft bis zur Hälfte über der Strafhöhe. Auch die Vorarlberger Behörden kritisieren den hohen bürokratischen und personalintensiven Aufwand (acht Seiten umfassender Antrag für die Vollstreckung, kostenintensive Übersetzung des Antrages in Amtssprache). Behörden in der Steiermark kritisieren, dass durch das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz die Einhebung von Sicherheitsleistungen (Geldbeträge, Wertsachen etc.) nicht mehr möglich ist. Somit bleiben gravierende Delikte, wie Fahren ohne Führerschein, Alkoholdelikte und Ausrüstungsmängel, ungesühnt.

Niederösterreichs Behörden kritisierten, dass das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz nur die Vollstreckung der Strafen und nicht das vorangegangene Verwaltungsstrafverfahren betrifft. Daher stelle es keine taugliche Rechtsgrundlage für die Ausforschung und Bekanntgabe eines ausländischen Kraftfahrzeughalters dar. Oberösterreich berichtet, dass die Ersuchen um Auskunftserteilung zur Ermittlung der Zulassungsbesitzer oder Lenker in anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Deutschland) in der Regel erfolglos bleiben. Meist sind die entsprechenden Ansprechstellen nicht bekannt oder die Anfragen bleiben regelmäßig unbeantwortet. Zahlreiche Mitgliedstaaten akzeptieren Anfragen nur in ihrer Amtssprache. Italien würde Gesuche erst so spät beantworten, sodass bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Konkrete Probleme gebe es auch mit Polen, Tschechischer Republik und Ungarn.

ÖAMTC fordert Quid pro quo
"Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung rasch mit den Nachbarstaaten Vereinbarungen über die gegenseitige Auskunftserteilung und Amtshilfe schließt. Das gebietet nicht nur die Verkehrssicherheit auf heimischen Straßen, sondern auch die Fairness", fordert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Der Club verlangt, dass Österreich Daten über heimische Autofahrer nur dann an ausländische Behörden weitergeben soll, wenn gewährleistet ist, dass auch umgekehrt derartige Auskünfte an Österreich erteilt werden. "Österreich zählt bei der Amtshilfe zu den europäischen Musterschülern. Während die Österreicher dem Ausland ans Messer geliefert werden, haben unsere Behörden im Gegenzug oft keine Handhabe, an Daten ausländischer Raser, Drängler und Rowdies heranzukommen", kritisiert die ÖAMTC-Juristin.

Clubs fordern Gesetz auf EU-Ebene
Der ARBÖ sieht die EU gefordert. Zum einen haben immer noch nicht alle Mitgliedsstaaten den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005 zum gegenseitiges Vollstreckungsabkommen für Verkehrsstrafen umgesetzt. "Die EU muss auf diese Umsetzung pochen", sagte Sprecherin Lydia Ninz. Zweitens brauche es eine generelle Regelung, wie man gegenseitig die Rechtshilfe in Verwaltungsverfahren regelt. Am besten in Form einer Verordnung.

Auch der ÖAMTC forder ein EU-Gesetz, das den unbürokratischen grenzüberschreitenden Austausch von Lenker- und Halterdaten sowie die Zustellung von Schriftstücken ermöglicht.

EUCARIS-System erspart Papierkram
Laut Verkehrsministerium arbeite man intensiv daran, die Sachlage zu verbessern. Aktuell sei eine Novelle des Kraftfahrgesetzes in Vorbereitung, damit Österreich rasch der EUCARIS (dem Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem) beitreten kann, um den direkten Datenaustausch zu ermöglichen.

Die direkte Abfrage von Halterdaten würde den Wegfall des aufwendigen und oft erfolglosen Schriftverkehrs ermöglichen und wäre für die heimischen Behörden im verwaltungspolizeilichen Bereich eine enorme Hilfe und Erleichterung, etwa bei der Ermittlung von Fahrzeughaltern bei Radaranzeigen. Die technische Umsetzung würde dann in der Zuständigkeit des Innenministeriums liegen, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums.

Das Ergebnis dieses aktuellen Berichts spiegelt auch den Befund des Landesrechnungshofes Salzburg über die Abwicklung von Verkehrsstrafen in der BH Hallein vom Jänner 2009 wider. Demzufolge blieben im Jahr 2007 von den rund 300.000 im Land Salzburg festgestellten Verkehrsdelikten rund 50.000 ungestraft, weil gegen die Verursacher in ihren Heimatstaaten nicht vorgegangen werden konnte. Die Daten des aktuellen Berichtes fußen auf eine Erhebung in den Bundesländern im Jahr 2009.

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