Ehefrau erwürgt

“Wollte, dass sie nicht mehr redet”: Acht Jahre Haft

Österreich
03.08.2010 16:19
Zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags ist am Dienstag ein 47-Jähriger, der am 14. Dezember 2009 seine 39 Jahre alte Frau im Zuge eines Streits erwürgt hatte, am Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Die Anklage lautete auf Mord, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Der beschuldigte Slowene hatte sich zu Prozessbeginn der Tötung im Affekt schuldig bekannt. Nach den Ausführungen seines Verteidigers Rudolf Mayer habe das Opfer seinen Mandanten an jenem Morgen mit der Äußerung provoziert, die Kinder (zwei Töchter, 16 und 17) seien nicht von ihm. Nach der Tat habe sich der Mann mit einem Cocktail aus Alkohol und Tabletten das Leben nehmen wollen.

"Ich wollte, dass sie nicht mehr redet", sagte der Angeklagte auf die Frage, warum er seine Frau am Hals gepackt hatte und so fest zudrückte, dass laut Staatsanwalt der Ringknorpel mehrfach brach und es zu Einblutungen in die Halsmuskulatur kam. Ob ihm bewusst war, dass sie sterben könnte? Er habe es für möglich gehalten, räumte der 47-Jährige mit tränenerstickter Stimme ein.

Außereheliches Verhältnis, Streit und Scheidungsabsicht
Das Paar war seit 17 Jahren verheiratet gewesen. Im Juni 2009 fuhr die Frau auf Urlaub nach Kroatien, wo sie ein außereheliches Verhältnis begann, das der Angeklagte dann im September herausfand. Die Frau zog aus dem gemeinsamen Schlafzimmer aus, wollte die Scheidung, es kam zu Streitereien. Beim Beschuldigten wurde am Nachmittag des Tattages ein Alkoholgehalt von 2,14 Promille festgestellt, zum Tatzeitpunkt war er zurechnungsfähig.

An jenem 14. Dezember hätte die in einem Kindergarten beschäftigte Frau die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Ein Thema war in dem Prozess ein vom Angeklagten an den Staatsanwalt gerichtetes Schreiben, in dem der Slowene schilderte, in seiner Ehre verletzt zu sein. Ob Ausländer oder nicht, Ehre habe jeder, meinte der Anwalt.

Töchter sagen unter Tränen vor Gericht aus
Die Töchter sagten unter Tränen aus, dass es niemals zu Übergriffen gekommen sei. Der Vater sei "traurig" und "fertig" gewesen, weil ihn seine Frau nicht mehr liebte. An jenem Morgen sei er ihnen "komisch" vorgekommen: Er hatte nicht, wie sonst üblich, das Frühstück gemacht, sondern lag - mit "rotunterlaufenen Augen" - im Wohnzimmer auf der Couch. Als die damals 16-Jährige dann zu Mittag von der Schule heimkam, ließ sich die Wohnungstür nicht aufsperren. Weil sie telefonisch weder ihre Mutter noch den Vater erreichte, rief sie ihre ältere Schwester an und verständigte die Polizei - die Beamten fanden den Mann am Boden liegend und die Tote.

Staatsanwalt Christian Pawle betonte in seinem Schlussvortrag, dass der Angeklagte die Provokation durch das Opfer, die beiden Kinder seien nicht von ihm, behaupte - Zeugen gebe es dafür nicht. Der 47-Jährige sei - aus psychiatrischer Sicht - egozentrisch, narzisstisch, sich selbst bemitleidend und ein eloquenter Schauspieler. Der Suizidversuch (und ein folgender in der psychiatrischen Klinik) sei eine Scheinhandlung gewesen.

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