Doch beide bekennen sich nur wegen eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz schuldig. Für den Tod der 17-Jährigen fühlen sich weder Martin K. (30) noch Peter B. (21) verantwortlich.
Der Frühpensionist schilderte, wie er dem Mädchen nach einer gemeinsamen Lokaltour die Spritze gesetzt hat: "Peter und ich haben uns vorher Substitol injiziert. Klara hat interessiert zugeschaut und darum gebettelt, dass ich ihr auch was spritze. Ich hab's nur widerwillig getan."
Anwalt sieht keinen Zusammenhang
Sein Verteidiger Franz Essl: "Es ist ein Wahnsinn, wenn eine 17-Jährige so stirbt. Aber er hat nicht gewusst, dass sie vorher schon Kokain und andere Drogen konsumiert hat." Der Anwalt weiter: "Ich sehe keinen Zusammenhang mit der Substitolspritze und ihrem Tod. Sie hat nachher noch getanzt und oft mit einer Freundin telefoniert. Sie ist erst acht bis zwölf Stunden später gestorben."
Das Gericht sah es anders: zwei Jahre Haft für Martin K. (sechs Monate davon unbedingt) wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, sieben Monate bedingt für Peter B. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
von Manfred Heininger, Kronen Zeitung
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