"Früher haben wir gar nichts gezahlt", sagt eine Betroffene, die mit ihrem Wohnwagen als Dauer-Camperin eingestuft wird, weil er länger als vier Monate abgestellt ist. Jetzt kostet sie der Aufenthalt am Wallersee, wie auch rund 40 weiteren Campern aus Seekirchen, zusätzliche 99 Euro im Jahr, die als "Tourismussteuer" entrichtet werden müssen. "Ich verbringe meinen 14. Sommer hier", erzählt sie, aber "ich wohne gerade einmal sieben Minuten von mir daheim entfernt!"
Novelle im Tourismusgesetz
Die Seekirchnerin marschierte auch auf die Gemeinde, wo sie aber wenig Auskunft erhielt: "Ich hatte den Eindruck, da kennt sich niemand aus…" Zuständig ist nämlich das Land. Mit einer Novelle zum Salzburger Tourismusgesetz im Jahr 2008 sollte bewirkt werden, "dass auch die zur Leistung der besonderen Ortstaxe Verpflichteten zum Tourismusförderungsfonds beitragspflichtig sind." So heißt es in einer Rechtsauskunft und für die Tourismusabgabe können daher "auch dauernd abgestellte Wohnwagen verwendet werden."
Gleiches Recht für alle?
Eine Regelung, die offenbar nicht überall gilt, wie etwa Franz Brandstätter, der Inhaber des Campingplatzes am Fenninger Spitz in Henndorf, berichtet: "Bei uns zahlen die Einheimischen nichts…" Seekirchens Vizebürgermeister Helmut Naderer dazu: "Es ist eine Unverfrorenheit, Urseekirchner in der eigenen Gemeinde als Sommerfrischler hinzustellen und sie damit abzuzocken." Er fordert nun eine Befreiung von der Taxe.
Kronen Zeitung
Symbolbild
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