Ein freier Mann

Roman Polanski wird nicht an die USA ausgeliefert

Adabei
12.07.2010 17:12
Starregisseur Roman Polanski ist nach mehr als neun Monaten ein freier Mann. Die Schweizer Regierung hat am Montag die Auslieferung von Polanski an die USA abgelehnt und seinen Hausarrest in Gstaad aufgehoben. Er könne sich wieder frei bewegen, erklärte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern. Die elektronische Fußfessel ist dem Oscar-Preisträger abgenommen worden, seine Kaution in Höhe von drei Millionen Euro wurde zurückerstattet.

Die Schweizer Regierung erklärte nach der Freilassung Polanskis, die US-Behörden hätten vertrauliche Verfahrensprotokolle nicht vorgelegt. Nach Polanskis Angaben soll der damals zuständige Richter 1977 gegenüber allen Parteien erklärt haben, "dass meine Haftzeit im Gefängnis von Chibno die Gesamtstrafe sei, die ich zu verbüßen hatte". Treffe dieses Protokoll zu, habe Polanski seine Strafe tatsächlich bereits verbüßt und das Auslieferungsverfahren habe keine Grundlage mehr, so die Schweizer Regierung.

Alle Auflagen, denen Polanski ("Der Mieter", "Tanz der Vampire", "Rosemaries Baby", "Der Pianist") seit Dezember im Hausarrest in seinem Ferienhaus in Gstaad ausgesetzt war, wurden aufgehoben. Der 76-Jährige braucht keine elektronische Fußfessel mehr zu tragen. Die USA hätten die Schweizer Justiz mit ihrem Auslieferungsgesuch nicht überzeugen können, sagte die Ministerin. Polanski bekommt auch seine umgerechnet drei Millionen Euro Kaution zurück, die er wegen seines Hausarrestes hinterlegt hatte. laut Angaben eines Angestellten von Polanski hat der Filmregisseur Gstaad offenbar bereits verlassen.

Mangel im Auslieferungsgesuch der USA
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach außerdem von einem Mangel im Auslieferungsgesuch der USA, "der auch nach intensiven Abklärungen nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden" könne. Zur Erklärung: Der Regie-Oscar-Preisträger hatte 1977 42 Tage in den USA wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen in Untersuchungshaft gesessen. Die USA wollten jedoch der Schweiz die Befragungsprotokolle nicht aushändigen.

Zudem habe ein von Widmer-Schlumpf bestelltes Rechtsgutachten ergeben, dass man Polanski nicht ausliefern dürfe. Eine Auslieferung würde gegen den völkerrechtlichen Grundsatz Treu und Glauben verstoßen. Polanski, der das Chalet in Gstaad besitzt, in dem er seinen Hausarrest abgesessen hat, hatte seit 2006 problemlos in die Schweiz ein und ausreisen können. Er habe auch am 26. September 2009 davon ausgehen müssen, dass er die Schweiz unbehelligt wieder verlassen könne. An diesem Tag war der Starregisseur bei der Einreise in die Schweiz überraschend verhaftet worden. Nur zehn Tage vor seiner Verhaftung in der Schweiz hatte der Regisseur für die Premiere seines Musicals "Tanz der Vampire" auch Österreich besucht und völlig unbehelligt wiederverlassen.

Polanski könnte die Schweiz verklagen
Der Entschluss sei frei getroffen worden, es habe keinen Druck anderer Länder gegeben, hielt sie fest. Eine Möglichkeit, die Ablehnung anzufechten, haben die USA nicht. Polanski könnte die Schweiz laut Widmer-Schlumpf auf Schadenersatz verklagen. "Ich rechne aber nicht damit", so die Justizministerin.

Die Justiz habe eine "sehr gerechte" Entscheidung getroffen, sagte Polanskis französischer Anwalt George Kiejman. Er sei "sehr glücklich und sehr bewegt", dass sein langjähriger Freund wieder frei sei. Dieser habe "einen langen Leidensweg" hinter sich. Er könne nun nach Frankreich zu seiner Familie zurückkehren, das französische Staatsbürger nicht an die USA ausliefere, sagte Kiejman. Er zeigte sich zuversichtlich, dass "das Missverständnis" mit den US-Justizbehörden nach Polanskis Freilassung nun "leichter zu regeln" sei. Er hoffe, dass Polanski eines Tages auch wieder in die USA zurückkehren könne.

USA empört über Freilassung
Die US-Regierung zeigte sich empört über die Freilassung Polanskis. "Ein 13-jähriges Mädchen wurde unter Drogen gesetzt und von einem Erwachsenen vergewaltigt. Das ist keine Frage, bei der es um Formalitäten geht", sagte Philip Crowley, Sprecher des US-Außenministeriums zu der Entscheidung der Schweiz, Polanski nicht auszuliefern.

Die USA hätten kein Verständnis für die juristischen Argumente der Schweizer Behörden und würden weiter versuchen, den 76-Jährigen zur Verantwortung zu ziehen. Die zuständigen Behörden müssten allerdings zunächst ihre Optionen prüfen, meinte Crowley.

Polanski war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls überraschend bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Zahlung einer Kaution und unter Auflagen wurde er am 4. Dezember 2009 in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad "entlassen". Der 76-Jährige soll 1977 eine 13-Jährige bei einer Feier in Los Angeles mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben. Das mittlerweile über 40-jährige Opfer meldete sich bereits mehrmals mit dem Wunsch zu Wort, das Verfahren solle eingestellt werden.

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(Bild: kmm)



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