Ende März hatte der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde die drei Frauen fristlos entlassen. Im Zuge eines Wechsels in der Betriebsführung des Heimes waren die Vorwürfe aufgetaucht. Drei Mitarbeiterinnen hatten die Anschuldigungen gegen ihre Kolleginnen erhoben. Die Vorwürfe der aktiven Sterbehilfe, der sexueller Belästigung und von Vermögensdelikten hätten sich nicht bestätigt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger.
"Verfahren ist einzustellen"
"Die Ermittlungen gegen sämtliche angezeigten Personen wurden teilweise aus beweismäßigen und teilweise aus rechtlichen Gründen eingestellt, weil das als Verjährung vorgelegen ist. Es wurden umfangreiche Ermittlungen geführt, es wurden Befragungen geführt, und mit der gesamten Beweislage konnte ein Tatnachweis nicht erbracht werden. Im Zweifel ist ein Verfahren dann einzustellen", so Feichtinger.
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