Wie berichtet, hatte sich der schwerhörige und gehbehinderte Ex-Werkmeister aus Angst vor Einbrechern mit der Attrappe einer Walther-P38 ausgerüstet. Damit erschreckte der 84-Jährige am 28. April um 1.45 Uhr früh einen verirrten Zeitungszusteller und 30 Minuten später auch die alarmierten Polizisten, die er ebenfalls für Gauner hielt: "Schleicht's euch!"
Er sah die Aufschriften auf den Uniformen nicht, hörte die Zurufe der Beamten nicht, die keine Deckung fanden. Aus Angst, erschossen zu werden, feuerte der junge Polizist aus acht Metern auf den alten Mann: Der erste Schuss verfehlte den Parkinson-Patienten und weckte den Enkelsohn im ersten Stock. Die zweite Kugel durchschlug Herz und Lunge des Opas, ehe sie im Zählerkasten neben der Haustür stecken blieb.
"Wollen keine voreilige Entscheidung treffen"
Die Welser Staatsanwaltschaft ermittelte erst wegen Mordverdachts, dann wegen fahrlässiger Körperverletzung mit tödlichem Ausgang – oder Notwehrüberschreitung, wofür auch die Hinterbliebenen plädieren. Doch Zeugen, Ermittler und Gerichtsgutachter sprechen eher für erlaubte Notwehr.
Was im Vorhabensbericht an die Linzer Oberstaatsanwaltschaft steht, ist noch geheim: "Wir müssen den Akt studieren und wollen keine voreilige Entscheidung treffen", so Oberstaatsanwältin Dr. Ulrike Althuber. Falls es zu einem Prozess kommt, wird die Opferfamilie vom Gewaltschutzzentrum vertreten.
"Sie hätten nicht gleich schießen müssen"
"Mich stört, dass keine Rede mehr davon ist, dass auch unser Sohn gefährdet war, als er seinem Opa zu Hilfe kam", weist der Schwiegersohn des Erschossenen darauf hin, dass für beide Zivilisten die zwei Beamten nicht als Polizisten zu erkennen waren: "Sie hätten warten können und nicht gleich schießen müssen."
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