Milde Strafe

Juwelier-Räuber in Wels zu 21 Monaten verurteilt

Oberösterreich
06.07.2010 14:38
Ein 18-Jähriger aus dem Bezirk Kirchdorf an der Krems, der am 21. Mai ein Juwelier-Geschäft in Wels überfallen hat und nur wenige Minuten danach geschnappt wurde, ist in seinem Strafprozess am Dienstag im Landesgericht Wels mit einem milden Urteil davongekommen: 21 Monate, davon nur sieben unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der junge Mann ging mit einer Gaspistole im Hosenbund in das Juweliergeschäft. Dort ließ er sich Ringe zeigen. Jene in Silber waren ihm zu billig, er verlangte nach goldenen. Diese und ein Armband steckte er sich an. Die Juwelierin schöpfte Verdacht, sie rechnete schon mit einem Diebstahl. Doch dann zog der Mann gar eine Pistole und rannte davon.

Die Juwelierin rief: "Der hat a Pistol'n". Ihr Mann verstand: "Der hat was gstohl'n" und lief - weil er sich der Gefahr nicht bewusst war - dem Täter nach. Mit Hilfe von Passanten konnte er ihn stoppen und so lange festhalten, bis die Polizei eintraf.

Angeklagter entschuldigt sich
Vor Gericht war der 18-Jährige voll geständig. Er entschuldigte sich bei der Juwelierin, was diese annahm. Sein Anwalt übergab ihr von der Familie des Täters aufgebrachte 500 Euro als eine Art Schmerzensgeld. Der Angeklagte nannte als Motiv für den Überfall seine Drogensucht. Er greife schon seit seinem 14. Lebensjahr zu Heroin und Marihuana.

Zum Zeitpunkt des Überfalles hatte er eine Beschäftigung, mit der er rund 1.000 Euro pro Monat verdiente. Doch das reichte nicht für die Drogen. Er hatte bei seinem Dealer Schulden, der ihn deswegen bedrohte. Mit der Beute aus dem Raub wollte er sie begleichen.

Bewaffneter schwerer Raub
Im Prozess erklärte der 18-Jährige, er habe bei der Tat seine Waffe nach unten gehalten. Dann wäre eine Verurteilung nur wegen räuberischen Diebstahls möglich gewesen. Das Gericht glaubte aber mehr dem Opfer. Die Frau gab an, er habe mit der Pistole auf sie gezielt. Das brachte ihm eine Verurteilung wegen bewaffneten schweren Raubes ein.

Das Strafausmaß für junge Erwachsene hätte zwischen einem und 15 Jahren Haft betragen. Er kam aber mit 21 Monaten, davon sieben unbedingt, davon. Außerdem erhält er Bewährungshilfe. Das Gericht ging obendrein auf seinen Wunsch nach einer stationären Therapie gegen seine Drogensucht ein und erteilte eine entsprechende Weisung.

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