10 Jahre Haft drohen

Wiederbetätigung? Verfahren gegen Duo vertagt

Niederösterreich
05.07.2010 14:59
Wegen Wiederbetätigung haben sich am Montag zwei Angeklagte am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten müssen. Der Erstbeschuldigte war bis zu seiner Verhaftung Anfang November 2009 "Bundesjugendführer" der NVP ("Nationale Volkspartei"). Er zeigte sich teilweise geständig. Das Verfahren wurde auf den 13. Oktober vertagt. Der 21-Jährige bleibt in U-Haft - einen Antrag auf Haftentlassung lehnte das Gericht ab.

Dem Ex-Funktionär werden NS-Wiederbetätigung (nach Paragraf 3g des NS-Verbotsgesetzes), Sachbeschädigung - er soll Plakate überklebt und ein Auto demoliert haben - und wegen des Besitzes eines Schlagrings ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Haft.

Verfahren nach dem Verbotsgesetz seien selten und daher außergewöhnlich, nicht jedoch für den Erstangeklagten, verwies Staatsanwalt Wolfgang Handler auf ein bereits vorangegangenes Verfahren. Der Niederösterreicher habe u.a. 2008 in einem vollen Lokal - zwar alkoholisiert - sein Glas auf den "Führer" erhoben, mehrmals "Sieg Heil" gerufen und die Hand zum Hitler-Gruß ausgestreckt, bis der Türsteher dem Treiben ein Ende setzte.

Gesinnung mehrmals zur Schau gestellt
Bei einem Zeltfest habe sich der 21-Jährige insofern öffentlich wiederbetätigt, als er aus dem geöffneten Autofenster in hoher Lautstärke abgespielte NS-Lieder schallen ließ. Seine nationalsozialistische Gesinnung habe er demonstriert, indem er an seinem Wohnungsfenster in Wiener Neustadt NS-Devotionalien (Hakenkreuzfahne und Hitler-Büste) zur Schau stellte. Der Zweitangeklagte (38) habe ein Hakenkreuz an eine Bahnunterführung in Wiener Neustadt gesprayt und den Erstangeklagten bei NVP-Treffen "propagandistisch für Passanten wahrnehmbar" mit dem Hitler-Gruß begrüßt.

Anwalt drückt auf die Tränendrüse
Verteidiger Hans Peter Kandler sprach von einer menschlichen Tragödie. Sein - aus einem zerrütteten Elternhaus stammender - Mandant habe den falschen Halt gesucht. Nach dem ersten Verfahren habe ihn ein hervorragender Bewährungshelfer "wieder zurückgebracht", er sei "geläutert" gewesen - aber "zu schwach", nachdem ihn immer wieder NVP-Mitglieder kontaktiert hätten. An den Vorfall im Lokal könne er sich aufgrund seines betrunkenen Zustandes nicht erinnern.

Angeklagter wollte neues Leben anfangen
Nachdem er mit dem Verbotsgesetz in Konflikt geraten war, habe er versucht ein neues Leben anzufangen, beteuerte der Angeklagte. Er sei aber ständig von Bekannten aus der rechten Szene kontaktiert worden - aus Sicht von Richter Hubert Zak angesichts der Funktion des Beschuldigten innerhalb der NVP nicht verwunderlich.

Die Gründung einer Skinhead-Gruppe in Wiener Neustadt "war nicht wirklich politisch", sagte der junge Mann. "Warum dann die Namensgebung 'weißer Widerstand'?", fragte der Staatsanwalt unter Verweis auf Aussagen, die die radikale Einstellung des Beschuldigten u.a. zum Thema Ausländer dokumentierten.

Der Anklage zufolge wurden Aufkleber u.a. an einem Clublokal der Grünen in Wiener Neustadt angebracht. Plakate, mit denen Ständer anderer Institutionen überklebt wurden, "zierten" Parolen wie "Freispruch für Honsik", "Türken rein - wir sagen nein" und "Meinungsfreiheit statt Verbotsgesetz".

Zweitbeschuldigter nicht geständig
Der Zweitbeschuldigte bekannte sich "in keiner Weise" schuldig. Er finde den Nationalsozialismus "nicht richtig", habe aber eine nationale Einstellung, Heimat- und Familienbewusstsein. Der 38-Jährige wollte auch nie "Heil Hitler" gegrüßt haben, sondern "nur" "Heil".

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