Ackerl sagt "JA"

Beschluss zur Transparenz-Datenbank in Sicht

Oberösterreich
28.06.2010 15:14
Ein Ja zur Transparenzdatenbank sowie ein Nein zu "Schrumpfvarianten" kommt am Montag vom Sozialreferenten und Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl (SPÖ). Kritik übte er an der ÖVP: Diese blockiere gemeinsam mit der Transparenzdatenbank auch die Mindestsicherung, die sie ohnehin schon mehrmals verwässert habe, so Ackerl.

Auch die anderen Bundesländer dürften der Einführung einer Transparenzdatenbank zustimmen, selbst die nicht von der ÖVP geführten. Die Begeisterung bei den SPÖ-Ländern hält sich jedoch in Grenzen. Das blaue Kärnten und das schwarze Niederösterreich können die Etablierung des Transferkontos dagegen kaum noch erwarten, Tirol hält sich bedeckt, ob die Datenbank auch dann kommen sollte, wenn nicht alle Länder dabei sein müssen.

Bei der Regierung in Wien zeichnet sich unterdessen eine Einigung ab. Damit sollte auch dem Beschluss der mehrfach verschobenen Mindestsicherung nichts mehr im Wege stehen sollte. Letzte Details werden im Laufe des Tages in mehreren Gesprächsrunden abgeklärt. Einig ist man sich bisher darüber, dass die Datenbank länderweise eingeführt werden soll. Dieser Vorschlag hat das Patt zwischen SPÖ und ÖVP beendet.

Zugriff datenschutzrechtlich noch nicht geklärt
Als Start für die Datenbank war zuletzt April kommenden Jahres im Gespräch. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass in die Datenbanken sämtliche Förderungen eingespeist werden, zum Beispiel Mietkostenzuschuss, Familienbeihilfe, Unternehmensförderungen und auch nationale Agrarförderungen. Zusätzlich integriert werden auch steuerliche Vorteile für Konzerne und Stiftungen, etwa aus der Gruppenbesteuerung.

Einblick erhält zunächst der Geförderte selbst, dabei sieht er auch, wo er noch Förderungen lukrieren könnte. In anonymisierter Form hat allerdings auch die Politik Einblick. Zu erwarten ist, dass auch der jeweilige Sachbearbeiter Zugriff bekommt, wenn von einem Bürger oder Unternehmen eine Förderung beantragt wird. Außerdem sollen Ministerien und Länder nach einem entsprechenden Beschluss auf Förderungen zugreifen können. Wie dies genau funktioniert, ist noch datenschutzrechtlich abzuklären.

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