Im Berufungsurteil

Strafen für Neonazis teilweise herabgesetzt

Oberösterreich
24.06.2010 13:43
Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafen für vier Neonazis in einer Berufungsverhandlung am Donnerstag zum Teil herabgesetzt. Der vierte hatte gegen sein Urteil nicht berufen. Den Angeklagten wurden Verbrechen nach dem Verbotsgesetz und Verhetzung sowie in einem Fall auch Nötigung vorgeworfen.

So habe ein jetzt 28-Jähriger während einer Zugfahrt zum "Tag der volkstreuen Jugend" das Eröffnungslied des HJ-Liederbuchs gesungen, ein weiterer 28-Jähriger habe einer Ausländerin zugerufen: "Scheiß Jugoweib, kannst froh sein, dass der Hitler nimmer lebt, sonst würdet ihr vergast".

Es sei "a blede Meldung" gewesen, sagte er in der Berufungsverhandlung. "Ein Fehler" sei alles gewesen, erkannte auch der andere, vor allem, weil er deswegen vor Gericht stehe.

Alter Bekannter
Der dritte - ein 26-Jähriger - habe mehrmals den Hitlergruß ausgeführt. Er soll in einem "Kampfverband Oberdonau" eine Führungsrolle gespielt haben. Er erschien nicht zur Verhandlung, außerdem weist er zwei einschlägige Vorstrafen auf. Er wurde nun zu 28 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. In der Geschwornenverhandlung im Landesgericht Wels im vergangenen Jahr war er zu 36 Monaten, davon zwölf unbedingt, verurteilt worden.

Ein 28-Jähriger erhielt jetzt 18 Monate, davon 15 bedingt, berufen hatte er gegen 24 Monate, davon 18 bedingt. Der zweite 28-Jährige fasste sechs Monate bedingt aus, vorher waren es sieben Monate davon eines unbedingt. Beide akzeptierten Bewährungshilfe, die vor allem politische und ethische Betreuung umfasst.

Strafen zur Abschreckung
Die unbedingt ausgesprochenen Strafen hielt das Gericht für notwendig. Der Oberste Gerichtshof hatte vor der nunmehrigen Berufungsverhandlung in Linz bereits den Schuldspruch bestätigt, am Donnerstag ging es nur mehr um die Strafhöhe.

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