Zusätzlich zur Preissenkung sieht die nächste Stufe der Roaming-Verordnung einen Warnmechanismus vor. Künftig müssen die Mobilfunkanbieter einen Schutzmechanismus beim Herunterladen oder Versenden von großen Datenmengen wie etwa Videos einrichten. Sofern nicht ander vereinbart, muss der Kunde während des Downloads unmissverständlich einen Hinweis erhalten, sobald seine monatlichen Ausgaben für Daten-Roaming-Dienste 50 Euro überschreiten.
Eine Fortsetzung des Downloads ist dann nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich, etwa per SMS. Ansonsten muss der Betreiber die Verbindung kappen oder er darf den Ladevorgang nicht weiter in Rechnung stellen.
SMS statt telefonieren
Wer Geld sparen will, sollte vor allem in Nicht-EU-Ländern SMS schreiben anstatt zu telefonieren, rät die Arbeiterkammer. Zur Kostenfalle im Urlaub könne auch die Mobilbox werden - ab 1. Juli dürfe aber innerhalb der EU für den bloßen Empfang einer Sprachbox-Nachricht kein Entgelt mehr verrechnet werden. Sparen könne auch, wer das - günstigste - Netz im Ausland manuell einstellt.
Die Roaming-Verordnung läuft noch bis Mitte 2012. Sie enthält unter anderem feste Preisobergrenzen für Handy-Gespräche und SMS im europäischen Ausland.
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