"Provokation"

Anwalt des Vaters will Evangelos im August abholen

Oberösterreich
17.06.2010 07:09
Abschiebekind Evangelos, am kommenden Dienstag vier Jahre alt, kommt nicht zur Ruhe: Nun hat der Anwalt seines griechischen Vaters eine Stellungnahme ans Linzer Gericht geschickt, in dem er ankündigt, dass er den Buben am 1. August in Leonding abholen und zum Vater bringen werde. Der Advokat stützt sich dabei auf ein Uralturteil.

Nachdem vom Gericht in Naxos im Mai der Mutter aus Leonding das vorläufige alleinige Sorgerecht über Evangelos übertragen worden war, sollte die OGH-Entscheidung, den Buben – wie berichtet – nach Griechenland rückzuführen, aufgehoben werden. Doch die Übersetzung des griechischen Richterspruchs ins Deutsche liegt noch immer nicht vor.

Ebenso fehlt aus Griechenland eine endgültige Obsorgeentscheidung über Evangelos. "Angeblich haben dort die Gerichte den Sommer über geschlossen", erklärt die Mutter, die den Reisepass von Evangelos beim Bezirksgericht Linz abliefern musste.

Stichtag 1. August
Nunmehr teilte der Verfahrenshelfer ihres Ex-Gatten mit, dass er am 1. August um 9 Uhr den Buben abholen und an einem gesicherten Ort an den Vater, den Evangelos kaum kennt und auch sprachlich nicht versteht, übergeben will.

"Das ist eine glatte Provokation", kommentiert Familienrechtsexperte Günter Tews diese Ankündigung. Der Gegenanwalt stützt sich auf ein Jahre zurückliegendes Besuchsrechtsurteil, das nicht mehr gilt. Angebote, den Buben einmal kennenzulernen, lehnte der Vater bisher ab.

von Johann Haginger, "OÖ Krone" und ooe.krone.at
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