Der 57-jährige Verdächtige muss sich wegen Mordes an der 42-jährigen Gerichtsangestellten und versuchten Mordes an der Richterin, die er ursprünglich aufsuchen wollte, verantworten. Bei einem Schuldspruch droht ihm daher lebenslange Haft.
Binnen 14 Tagen kann der 57-Jährige noch Einspruch gegen die Anklage erheben - was laut Köhl "denkbar" wäre, da die Verteidigerin weitere Ermittlungsschritte und Gutachten beantragt hatte. Wann es zum Prozess kommen wird, ist demnach noch offen.
Rechtspflegerin durch Schuss in Kopf getötet
Am 16. Dezember war der Verdächtige, ein Mittelschullehrer und Künstler (57), ins Bezirksgericht Hollabrunn gekommen, um nach damaligen Polizeiangaben die in seinem abgeschlossenen Scheidungsverfahren zuständige Richterin aufzusuchen, weil er sich ungerecht behandelt fühlte.
Die 42-jährige leitende Gerichtsangestellte war ihm dabei in den Weg gekommen und versuchte, ihn zu beruhigen. Daraufhin zog der Mann seine Waffe und tötete die Frau mit einem Kopfschuss. Als Folge der Bluttat trat Mitte April eine Novelle der Sicherheitsrichtlinie in Kraft. Pro Standort ist demnach zwingend ein Sicherheitsbeauftragter vorgesehen.
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