Roaminggebühren werden fällig, weil Reisende bei Gesprächen im Ausland neben dem Netz ihres Herkunftslandes auch noch das Handynetz im Aufenthaltsland nutzen. Die EU-Verordnung erkennt die Aufschläge an, Obergrenzen sollen aber sicherstellen, dass Bürger bei Reisen innerhalb der EU von den Mobilfunkanbietern nicht übermäßig zur Kasse gebeten werden.
Den Endkunden müssen die Betreiber inzwischen in allen 27 EU-Staaten einen "Eurotarif" anbieten. Für ausgehende Gespräche beträgt die Obergrenze noch bis Juli 43 Cent, für angenommene Gespräche 19 Cent je Minute plus Mehrwertsteuer. Obergrenzen gibt es inzwischen auch für SMS, die maximal elf Cent plus Mehrwertsteuer kosten dürfen. Die Verordnung sollte ursprünglich dieses Jahr auslaufen, wurde aber bis Ende Juni 2012 verlängert.
Unterstützt vom Weltverband der Mobilfunkanbieter (GSMA) hatten T-Mobile, Vodafone, Telefonica 02 und Orange in Großbritannien geklagt. Sie machten geltend, die Preisgrenzen griffen unnötig in den freien Markt ein. Der Oberste Gerichtshof in London legte den Streit dem EuGH vor.
Dieser bestätigte nun die Verordnung: Die Preise seien früher extrem hoch gewesen, weshalb von wirksamem Wettbewerb nicht die Rede gewesen sein könne, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Da mehrere Länder mit nationalen Maßnahmen eingreifen wollten, habe die EU eine einheitliche Lösung schaffen müssen, um "spürbare Wettbewerbsverzerrungen" zu verhindern. Die Verordnung sei auch im Interesse der Verbraucher gerechtfertigt, die ihren Handybetreiber in der Regel nach den nationalen und nicht nach den EU-weiten Gebühren auswählten.
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