Burschen verurteilt

Sieben Jahre Haft für versuchten Mord an Taxilenker

Salzburg
31.05.2010 16:09
Zwei Teenager sind am Montag am Landesgericht Salzburg zu jeweils sieben Jahren Haft wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Raubes an einem Taxifahrer verurteilt worden. Der ältere der beiden, ein damals 18-Jähriger, soll den 61-jährigen Chauffeur am 27. Oktober 2009 mit einer Hundekette gewürgt haben, während der 17-Jährige 16 Mal mit einem Küchenmesser auf ihn eingestochen haben dürfte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die zwei Jugendlichen legten zwar ein Tatsachengeständnis ab, bestritten aber den Tötungsvorsatz. Sie hatten das Taxi vom Hauptbahnhof zum Salzachsee nach Liefering beordert. Dort wollten sie die Geldbörse des Taxlers rauben, um sich eine Jause zu kaufen, weil sie Hunger hatten. Der Plan sei gewesen, dass sein Mandant die Kette nimmt und der andere das Geld, erklärte der Verteidiger des älteren Beschuldigten, Kurt Jelinek.

Situation aus dem Ruder gelaufen
Der 18-Jährige hätte den Chauffeur zwar verletzen, aber nicht töten wollen. Dazu hätte er ihn fünf Minuten würgen müssen, bis der Tod eintritt. Doch der Mann sei nicht bewusstlos geworden. Der Verteidiger des Zweitangeklagten meinte, die Situation sei völlig aus dem Ruder gelaufen. Sein Mandant hätte die Stiche aber nicht gezielt gesetzt.

Hämatome noch tagelang sichtbar
Die acht Geschworenen gingen hingegen von einer Tötungsabsicht aus. Staatsanwältin Karin Sperling berichtete, der Ältere des Duos habe beim Taxler so kräftig mit der Kette zugezogen, dass noch Tage später Hämatome an seinen Händen sichtbar gewesen seien. Und der Jüngere habe mit dem Messer, das eine Klingenlänge von 15 Zentimetern aufwies, mit "heftiger Gewalteinwirkung" auf Kopf, Hals und Bauch des Taxifahrers eingestochen. "Der Darm wurde geöffnet, ein Stich hat die Halsschlagader nur knapp verfehlt."

Polizeistreife rettete Taxler das Leben
Dem Chauffeur war es noch gelungen, mit dem Fuß einen akustischen Alarmknopf zu drücken und das Duo in die Flucht zu schlagen. Eine Polizeistreife leistete dem lebensgefährlich Verletzten Erste Hilfe. Zeitweise spüre er noch Schmerzen, die von den vernarbten Stichwunden herrührten, schilderte der Taxifahrer Josef F. am ersten Verhandlungstag am 30. April im Zeugenstand.

Angeklagte nur eingeschränkt zurechnungsfähig
Der neuropsychiatrische Gerichtssachverständige Ernst Griebnitz attestierte eine Entwicklungsstörung bei den Jugendlichen und hielt sie daher nur für eingeschränkt zurechnungsfähig. Diesen Umstand wertete der vorsitzende Richter Peter Hattinger als strafmildernd, ebenso die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten und das Geständnis. "Erschwerend ist, dass zwei Verbrechen zusammengekommen sind", sagte Hattinger. Er sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 3.600 Euro zu. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung zum Schutz der persönlichen Lebensumstände der Beschuldigten großteils ausgeschlossen.
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele