"Nicht unanständig"

Nacktwanderer in der Schweiz freigesprochen

Viral
29.05.2010 15:49
Nacktwandern ist kein Verbrechen! Darauf lässt zumindest die Entscheidugn eines Schweizer Gerichts schließen, das einen 47-jährigen Nacktwanderer vom Vorwurf des "unanständigen Benehmens" freisprach. Der ungewöhnliche Fall, der am Kantonsgericht von Appenzell-Außerrhoden in Trogen am Freitag entschieden wurde, war der erste Prozess gegen einen wandernden FKK-Anhänger in der Schweiz.

Die Staatsanwaltschaft beeilte sich aber zu betonen, die Gerichtsentscheidung sei kein Freifahrtschein für Nacktwandern im Kanton. Schließlich dürfe Appenzell-Außerrhoden nicht zum Mekka unbekleideter Bergsportler werden.

Der nun freigesprochene Naturfreund war im Oktober 2009 hüllenlos im Appenzellerland beobachtet und von einer Frau angezeigt worden. Zu dem Prozess kam es, weil der 47-Jährige die Geldbuße von 100 Franken (rund 70 Euro) nicht zahlen wollte und Berufung dagegen einlegte. Der Mann argumentierte bei der Hauptverhandlung am Donnerstag, Wandern im Adamskostüm sei nicht strafbar. Er war ungekleidet an einem Grillplatz und an einem christlichen Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige vorbeigelaufen.

Nackte Wanderer hatten 2009 auch im Nachbarkanton Appenzell-Innerrhoden für Aufsehen gesorgt. Der Bergkanton erließ daraufhin ein neues Gesetz, das Geldstrafen in Höhe von 200 Franken (140 Euro) vorsieht.

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