Jetzt erklärte Gerichtssprecher Walter Eichinger, wie es zu der peinlichen Panne – und zum zweiten Schock des armen Opfers kam: Weil der Räuber beim ersten Coup am 4. Jänner seine DNA auf dem Fluchtfahrrad hinterlassen hatte, beantragte die Staatsanwältin am 10. Mai seine Festnahme und eine Hausdurchsuchung.
Tags darauf bewilligte die Haftrichterin zwar die Durchsuchung, machte aber die Verhaftung von einem Ergänzungsgutachten abhängig: Der DNA-Treffer der CSI-Ermittler sollte noch durch eine molekulargenetische Untersuchung bestätigt werden. Denn die Justiz bezweifelt die Beweiskraft genetischer Fingerabdrücke, seit sie vor Geschwornensenaten nicht zur Verurteilung von Mordverdächtigen gereicht hatten.
Warten auf Zweitgutachten
Deshalb sollte auch der Raubverdacht durch ein Zweitgutachten erhärtet werden, das die Staatsanwältin schriftlich beantragte und die Haftrichterin dann am 12. Mai genehmigte.
Zwei Tage später schlug der 47-Jährige zum zweiten Mal bei derselben Kassierin zu, der er seine Waffe an den Kopf setzte, Todesängste einjagte und 18.000 Euro raubte. 100 Minuten später wurde er verhaftet. Vier Tage zu spät, weil die Exekutive DNA-Beweise erst durch die Justiz beurteilen lassen muss.
Kronen Zeitung
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