18 Jahre Haft (nicht rechtskräftig) – so lautete das Urteil gegen die Putzfrau des Architekten. "Nicht zuletzt Müllers Ausführungen führten zur erstinstanzlichen Verurteilung der Frau. Und die Indizienkette im Mordfall Schnabel ist dichter als jene im Fall Beigl", schlägt Opfer-Anwalt Rieder den prominenten Sachverständigen für ein Täter-Profil mittels der Vorstrafakten vor. Das, so ist aus internen Kreisen zu erfahren, ist auch das Ansinnen der Salzburger Justiz.
Doch noch steht eine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag der Familie aus. Wie berichtet, versuchen die Angehörigen der am 11. Juli 1992 ermordeten Silke Schnabel seit zwei Jahren über die Opferschutz-Organisation "Weißer Ring" das trotz erdrückender Beweise gegen einen Verdächtigen 1993 eingestellte Verfahren wieder aufzurollen. "Es gibt neue Methoden, neue Aussagen", argumentiert Rieder.
Derzeit liegt der Akt bei der Oberstaatsanwaltschaft. Sprecherin Barbara Feichtinger: "Wir prüfen die rechtliche Grundlage für eine allfällige Wiederaufnahme oder Fortführung des Verfahrens."
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