Nach dem Antrag, aufgrund des Urteiles von Naxos – wie berichtet wurde der Mutter (34) die einstweilige alleinige Obsorge über ihren Sohn Evangelos zuerkannt – das Abschiebeurteil des OGH abzubrechen, wurde nun noch beim Landesgericht in Naxos ein weiterer Antrag eingebracht, eine entsprechende europaweit gültige Bescheinigung auszustellen.
"Die österreichischen Gerichte sind gar nicht berechtigt, die griechische Entscheidung zu überprüfen, sondern müssen diese anerkennen und weiteren Verfahren zugrunde legen", erklärt Anwalt Kurt Ehninger.
Offenes Ende
Nun liegt die Entscheidung über den Abbruch der Rückführung beim Bezirksgericht Linz, wofür es keine fixe Frist gibt. Gegen die Entscheidung wäre dann ein Rekurs beim Landesgericht Linz möglich, gegen dessen Entscheid wieder Revision beim OGH eingelegt werden könnte – der dann zum dritten Mal in der Causa Evangelos zu entscheiden hätte.
Der griechische Vater von Evangelos will das jüngste Urteil von Naxos aber nicht akzeptieren, schöpft in Österreich weitere Rechtsmittel aus, die ihm hier ja bezahlt werden. Beim Bezirksgericht Linz sprach er sich über seinen Verfahrenshelfer Lothar Korn andererseits nun formal dagegen aus, dass seine oberösterreichische Ex-Gattin für die Übersetzungskosten der Urteile Verfahrenshilfe bekommt.
Großaufgebot an Anwälten
Indes kümmert sich ein Anwältestab um das Wohl des bald vierjährigen Evangelos: Konstantin Kontopidis agiert vor Gericht in Naxos, Despina Tsamoglou aus Thessaloniki übersetzte Eingaben und Urteile, ihre Schwägerin Susanne Hautzinger-Darginidis aus Wien ist das Bindeglied zwischen Griechenland und dem Linzer Anwalt Kurt Ehninger sowie dem Familienrechtsexperten Günter Tews.
Kronen Zeitung
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