Gegen die Entscheidung des griechischen Gerichtes stehen dem Vater keine Rechtsmittel zu, heißt es seitens des Anwalts. Es handle sich aber nur um eine vorläufige Regelung, die endgültige Sorgerechts-Entscheidung in erster Instanz sei noch ausständig.
Heftiger Rechtsstreit
Die Eltern des Buben sind geschieden, die Frau wirft ihrem Ex-Ehemann vor, sie misshandelt zu haben. Vor zwei Jahren kehrte sie nach einem Österreich-Aufenthalt nicht mehr mit ihrem Kind nach Griechenland zurück. Weil der Vater einem dauernden Aufenthalt in Österreich aber nicht zugestimmt habe, verpflichtete der Oberste Gerichtshof die Mutter zur Rückführung des mittlerweile Dreijährigen nach Griechenland, was zu heftigen Diskussionen führte.
Am Freitag, will die Mutter einen Antrag beim Landesgericht Linz stellen, die vom OGH angeordnete Rückführung des Buben abzubrechen. Damit werde der OGH nicht korrigiert, seine Entscheidung sei durch die aktuelle Entwicklung des Falls lediglich überholt, so der Anwalt der Frau.
Sollte das Gericht dem Abbruch der Rückführung zustimmen, sei allerdings damit zu rechnen, dass der Vaters erneut den Rechtsweg bis hin zum OGH beschreiten werde, befürchtet Ehninger.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.