Nicht rechtskräftig

Baumeister ermordet – 18 Jahre Haft für Putzfrau

Salzburg
13.05.2010 09:56
Am Abend des zweiten Verhandlungstages ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg ein Schuldspruch gegen jene 29-jährige Sozialhilfeempfängerin ergangen, die am 17. September 2009 einen 64-jährigen Baumeister ermordet haben soll. Die Frau, die ihre Unschuld beteuerte, wurde nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Sechs von acht Geschworenen hielten sie für schuldig.

Die Angeklagte soll den alleinstehenden Ingenieur, der an einer Erbkrankheit litt, mit einem Pokal in dessen Wohnung in der Stadt Salzburg erschlagen und ihm auch noch 26 Messerstiche in den Oberkörper versetzt haben. Die Leiche wurde erst am 7. Oktober entdeckt.

Tatwaffen verschwunden
Es handelte sich um einen Indizienprozess. Die Tatwerkzeuge - ein Küchenmesser und der Pokal - verschwanden spurlos. Augenzeugen gab es keine. Die aus dem Drogenmilieu stammende Angeklagte gab zu, dass sie am 17. September in der Wohnung des Ingenieurs war, weil er sie als Reinigungsfrau engagiert hätte. Mit dem Mord habe sie aber nichts zu tun. Der Mann sei zudringlich geworden, deshalb habe sie die Wohnung verlassen und als Gegenleistung für die nicht bezahlten Putzdienste sein Handy und eine Mappe mitgenommen.

Wie eine Rufdatenerfassung der Polizei ergab, telefonierte sie in der darauffolgenden Nacht 80 Mal mit Bekannten. Es fehlte auch ein Schlüsselbund, der ebenfalls nicht mehr auftauchte. Anfangs schob die 29-Jährige einem Ex-Freund den Mord in die Schuhe, widerrief jedoch dann die Aussage.

Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage auf Indizien und ein Täterprofil des Kriminalpsychologen Thomas Müller. Auch wenn der Todeszeitpunkt nicht eindeutig feststeht - laut Gerichtsmedizin wurde der Baumeister spätestens am 25. September ermordet - nahm die Anklagebehörde den 17. September an, als die Arbeitslose in seiner Wohnung war.

Viele Indizien, keine Beweise
Die Ermittler stellten DNA-Mischspuren des Opfers und der Angeklagten auf der Haustüre und dem Wasserhahn in der Küche fest. Spuren eines Dritten gab es nicht. Im Küchen-Waschbecken fand man Blutspuren, ebenso auf der Schlaufe der Handtasche des Pensionisten. Die Kriminalisten wiesen in einem Trinkgefäß das organische Lösungsmittel "GBL" nach, das in einschlägigen Kreisen als K.o.-Tropfen oder zur Steigerung der Lust verwendet wird. Die Beschuldigte konnte sich aber nicht an ein Verabreichen dieser Tropfen erinnern. Ein Blutabdruck auf der Sitzgarnitur, neben der die Leiche lag, stimmte mit der Sockelgröße des Pokals überein. Nach der Tat habe die Angeklagte plötzlich über größere Bargeldbeträge verfügt, die von einem ausbezahlten Erbe des Baumeisters stammen könnten, sagte die Staatsanwältin.

Thomas Müller geht von einem "Overkill" aus, was typisch für eine Beziehungstat sei. Der Täter habe sein Opfer gekannt und aus einer heftigen Emotion heraus getötet. Ein Gerichtsmediziner konnte aufgrund der fortgeschrittenen Verwesung der Leiche nicht mehr feststellen, ob der Baumeister durch Schläge gegen den Kopf oder durch die Messerstiche getötet wurde. Er schloss auch nicht aus, dass zwei Täter den Mann ermordet haben.

"Der wahre Täter ist noch in Freiheit"
Verteidiger Robert Morianz erklärte, dass seine Mandantin am 20. September einen Suizidversuch begangen habe und bis 28. September im Krankenhaus lag. Es gebe eine Zeugin, die habe nach dem 17. September Licht in der Wohnung des Baumeisters gesehen. Eine weitere Zeugin gab an, sie hätte den Mann noch am 25. September lebend gesehen. "Der wahre Täter ist noch in Freiheit", meinte Morianz und meldete Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung an. Staatsanwältin Katharina Dirisamer gab keine Erklärung ab.

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