Der Mann hatte laut Medienberichten zunächst seinen eigenen Rasen gemäht und anschließend auch den vor dem Haus seiner Mutter. Danach tuckerte er, gut in Schwung, auch noch zur nahe gelegenen Schule und nahm die Grünfläche des Schulhofs in Angriff. Dabei misslang ihm ein Fahrmanöver - und die verglaste Eingangstür der Schule ging zu Bruch.
Gericht ortete Fahrerflucht
Vier Stunden später tauchte bei dem Mann zu Hause die Polizei auf. Die Blutprobe ergab 2,3 Promille. Das Gericht nahm dem Liebhaber kurz geschorener Rasenflächen die Behauptung nicht ab, dass er erst nach der Heimkehr Alkohol zu sich genommen habe. Sein Verschwinden nach dem Zertrümmern des Glasportals wertete es als eine Art Fahrerflucht. Da der Rasenmäher wegen der geringen Geschwindigkeit von sieben km/h jedoch nicht so gefährlich im Straßenverkehr gewesen sei wie ein Auto, habe man von einer Haftstrafe ohne Bewährung abgesehen.
Symbolbild
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