Nach Morddrohung

Berufssoldat bleibt trotz Waffenverbot im Dienst

Oberösterreich
13.05.2010 11:18
Ein 44-jähriger Berufssoldat, der in der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land verbal gedroht hatte und kurz verhaftet worden war, muss nicht auf Zivildiener umsatteln. Der Vizeleutnant darf im Dienst schießen, musste aber seine privaten Waffen abgeben. Polizisten mit Waffenverbot geben auch die Dienstpistole ab.

Die Anzeige wegen Morddrohung zog die verängstigte Sekretärin zurück, deshalb wurde der Soldat bald wieder freigelassen. Er hatte sich bei der Bezirkshauptmannschaft heftig aufgeregt, weil wegen Problemen bei der Scheidung ein Waffenverbot ausgesprochen worden war.

"Dienstlich hat das keine Konsequenzen. Wir schauen aber, dass Soldaten mit zivilem Waffenverbot nicht gerade zur Wache eingeteilt werden, wo man mit scharfer Munition unterwegs ist", sagt Bundesheer-Sprecher Oberst Alexander Barthou.

Polizei strenger
Auch bei der Polizei kommt es vor, dass Beamte privat Waffenverbot bekommen. "Das betrifft eine Handvoll Leute im Jahr. Sie dürften laut Waffenrecht ihre Dienstwaffe weiter führen, aber sie wird seitens des Dienstgebers eingezogen", erklärt Polizei-Sprecher Alexander Niederwimmer.

von Markus Schütz, "OÖ Krone"

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